Nachbar beansprucht ständig Parkplatz (Miteigentum) für sich

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3rdlife1
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Nachbar beansprucht ständig Parkplatz (Miteigentum) für sich

Beitrag von 3rdlife1 » 16.02.2013, 16:23

Hallo,

ich hoffe, mir kann jemand raten, wie hier vorzugehen ist:

Vorwegzunehmen: wir posten hier unter "Mietrecht", da wir denken, das Thema ist hier wohl am besten passend.

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage.
Im Rahmen der Allgemeinfläche besitzt diese Wohnanlage Parkplätze, welche nicht durch Eigentümer und Mieter zu benützen sind, sondern rein als Besucherparkplätze dienen.

Einer der Miteigentümer beansprucht einen dieser Parkplätze ständig für sich. Nicht, dass sein KFZ dort abgestellt wäre - nein, dieser Parkplatz befindet sich direkt vor seinem Fenster, deshalb solle dort nicht geparkt werden. Man würde dann schließlich "nicht aus dem Fenster sehen können", würde dort geparkt werden. Lustigerweise kommt diese Partei mit dieser Forderung jetzt seit Jahren mehr oder weniger durch! Parkplatznot, unsere Besucher parken in der kostenpflichtigen Kurzparkzone - und einer der Parkplätze bleibt frei.

Wird sich einmal nicht daran gehalten, wird von dieser Partei das Fenster aufgerissen und die jeweiligen Besucher - kaum aus dem KFZ ausgestiegen - angehalten, wo anders zu parken. Die Liste derer, die uns in den letzten Jahren besuchten und dahingehend angepampt wurden, ist mittlerweile recht lange. Besonders peinlich wird es dann, wenn es sich um Kunden (einige wenige sind hier selbstständig tätig) handelt, welche nach dem Einparken direkt mit dieser Forderung überfallen werden (und sich keiner Schuld bewusst sind - der Parkplatz ist verständlicherweise nicht als Privatparkplatz von XY bezeichnet, noch befindet sich ein Parkverbot dort).

Von der Hausverwaltung bekamen wir die Auskunft, dass ihnen das Problem mit dieser Partei seit Jahren bekannt wäre. Es könne lediglich ein Aushang am schwarzen Brett erfolgen, dass es sich bei allen Parkplätzen um Besucherparkplätze handeln würde. Es würde nur nicht viel bringen ...

Jedoch hätten wir doch ganz gerne, dass die Belästigung unserer Besucher durch diese Herrschaften aufhören möge.

Hat jemand einen Tipp, in welche Richtung man hier - außer diesem (in den Augen der Hausverwaltung nutzlosen) Aushang - noch gehen könnte?
Wir (einige Miteigentümer) haben es nämlich schön langsam satt, dass versucht wird, sich unser Miteigentum unter den Nagel zu reißen ...



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 16.02.2013, 18:24

Ist der Parkplatz im Nutzwertgutachten bzw Wohnungseigentumsvertrag als Besucherparkplatz definiert?

Einfache Loesung: Stellen sie ein Schild vor den Parkplatz dass dies ein Besucherparkplatz ist.

Provokante Loesung: Stellen sie sich selber immer auf den Parkplatz.

Jurist. Loesung: Klage auf Unterlassung, wenn es laut WEG Vertrag ein Besucherparkplatz ist.

Wo befindet sich die Wohnanlage?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 16.02.2013, 18:45

Wenn die Nutzung als Besucherparkplatz (vertraglich) klar geregelt ist, verstehe ich nicht, dass die Hausverwaltung hier lapidar erklärt, dass Problem wäre ihr seit Jahren(!) bekannt, sie dagegen aber mehr oder weniger nicht unternehmen könne.
Schließlich hat die Hausverwaltung hat nach dem WEG die Interessen der Eigentümer zu wahren und deren Weisungen zu befolgen. Sie bezahlen auch dafür!
Machen Sie denen mal ordentlich Druck!

Ergänzend zu der von Herrn Neubauer vorgeschlagenen Lösung würde ich sogar vorschlagen, dass Sie sich mit Ihren Mitstreitern bei der Besetzung des Parkplatzes abwechseln. Damit signalisieren Sie Solidarität, und die Schwäche der Hausverwaltung wird offenkundig. Zudem würden Ihre Besucher dann auch nicht in den Konflikt hineingezogen.

3rdlife1
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Beitrag von 3rdlife1 » 16.02.2013, 18:50

Herzlichen Dank für die Antwort!

Die Wohnanlage befindet sich in Österreich. Und ja, diese Parkplätze waren von Anfang an Besucherparkplätze. Zu jeder Wohnung gehört mindestens ein Abstellplatz in der Tiefgarage.

Uns Eigentümern ist es auch untersagt, auf der Freifläche - also auf diesen Besucherparkplätzen - zu parken (eben weil es auch die Tiefgarage gibt).
Aus diesem Grund fällt die provokante Lösung mit dem selbst auf diesem Parkplatz zu parken weg.

Wir können unsere privaten Besucher natürlich dazu anhalten, sich bei Verfügbarkeit auf diesen einen Parkplatz, welcher "Stein des Anstoßes" ist, zu stellen. Nur - das will niemand (die "Leidtragenden" sind ja meist die Besucher ...).

Der Vorschlag mit dem Schild gefällt uns sehr gut.
Nur - laut Hausverwaltung - wäre ein Aushang eher nicht von Erfolg gekrönt (würde wohl ignoriert werden). Dasselbe würde dann wohl leider auch für das Schild gelten.

Dann bliebe wohl nur die Klage auf Unterlassung.
Auf welche "Unterlassung" müsste da geklagt werden?
Und: braucht es dafür einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümer?

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 16.02.2013, 22:25

Nochmals was steht im nutzwertgutachten bzw wohnungseigentumsvertrag??

Sind es parkplaetze die jeder miteigentuemer verwenden darf oder sind diese spezielle ausgewiesen fuer besucher?

Warum sollten Sie sich nicht auf diesen Parkplatz stellen wenn er das auch macht? Ich wuerde Fotos machen von ihm auf dem Parkplatz und mich dann genauso auf den Parkplatz stellen.

Sagen sie den Besuchern dieser Parkplatz is dafuer da und wenn er die Besucher anflegelt dann sollten sie es einfach ignorieren.

Ob fuer eine Klage gegen einen anderen Wohn.eigentuemer einstimmigkeit oder nur die mehrheit erforderlich ist kann ich ihnen nicht sagen. Aber bei einer Klage sollten sie sowieso zum Anwalt gehen.

In welchem Bundesland spielt es sich ab?

3rdlife1
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Beitrag von 3rdlife1 » 17.02.2013, 16:35

Hubert Neubauer hat geschrieben:Nochmals was steht im nutzwertgutachten bzw wohnungseigentumsvertrag??
Wegen des Nutzwertgutachtens werden wir in der Hausverwaltung nachfragen. Uns ist nicht bewusst, jemals ein solches gesehen zu haben.

Baubeschreibung etc. damals sah diese Parkplätze als Besucherparkplätze vor. Und es galt zwischenzeitlich auch nichts anderes.
Im Gegenteil: Miteigentümer/Mieter, welche zwischenzeitlich ihr KFZ auf einem der Besucherparkplätze abstellten, wurden immer wieder auf die Unrechtmäßigkeit hingewiesen. z.B. wieder in unserer letzten Hausversammlung. Und gerade aktuell befindet sich ein Aushang an unserem schwarzen Brett, dass es Eigentümern und Mietern untersagt ist, ihre KFZ auf eben diesen Besucherparkplätzen abzustellen.
Hubert Neubauer hat geschrieben:Sind es parkplaetze die jeder miteigentuemer verwenden darf oder sind diese spezielle ausgewiesen fuer besucher?
Beschilderung befindet sich gar keine dort, jedoch dürfen wir Eigentümer/Mieter nicht auf den Besucherparkplätzen parken - für Bewohner ist eine TG vorhanden (wer zu wenig TG-Plätze hat, muss außerhalb der Anlage parken).

3rdlife1
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Re: Nachbar beansprucht ständig Parkplatz (Miteigentum) für

Beitrag von 3rdlife1 » 17.02.2013, 16:45

3rdlife hat geschrieben:Einer der Miteigentümer beansprucht einen dieser Parkplätze ständig für sich. Nicht, dass sein KFZ dort abgestellt wäre - nein, dieser Parkplatz befindet sich direkt vor seinem Fenster, deshalb solle dort nicht geparkt werden. Man würde dann schließlich "nicht aus dem Fenster sehen können", würde dort geparkt werden.
Der Einfachheit zum richtigen Verständnis noch einmal das oben stehende Zitat.

Die Partei parkt NICHT selbst auf dem Besucherparkplatz.
Dieser Parkplatz solle aus dem oben zitierten Grund frei gehalten werden.
Ein dort abgestelltes KFZ würde immerhin die freie Sicht aus dem Flur- und Gäste-WC-Fenster blockieren.

Dieser Grund wird angeführt, wenn wieder einmal drauflosgepampt wird.

Halten sich unsere Besucher an diese Anweisungen, haben wir ständig einen Besucherparkplatz weniger zur Verfügung, als wir tatsächlich besitzen.
Dafür steht ein Parkplatz ständig leer, obwohl er gebraucht werden würde.

Den positiven Nebeneffekt für diese Partei, wenn wir alle wieder einmal "kuschen", ist dann folgender:
Besucher dieser Partei haben natürlich ständig rund um die Uhr einen freien Parkplatz zur Verfügung. Und nutzen diesen dann auch munter (die freie Sicht aus dem Fenster ist schließlich auch nicht wichtig, während man selbst Besuch hat ...)

3rdlife1
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Beitrag von 3rdlife1 » 17.02.2013, 16:54

Manannan hat geschrieben:Wenn die Nutzung als Besucherparkplatz (vertraglich) klar geregelt ist, verstehe ich nicht, dass die Hausverwaltung hier lapidar erklärt, dass Problem wäre ihr seit Jahren(!) bekannt, sie dagegen aber mehr oder weniger nicht unternehmen könne.
...
Machen Sie denen mal ordentlich Druck!
Eben, das ist der nächste Witz an der Sache ... deshalb hier unsere Fragen nach Rat.

HV sagt, sie könne zwar einen Aushang veranlassen. Aber vermutlich (die Partei ist dort ja sonst auch als Störenfried bekannt) würde die Belästigung unserer Besucher durch diese Personen deshalb auch nicht aufhören.

Und genau das hätten wir aber gern, denn es nervt bis ins Unermessliche!
Private Besucher kann man eher noch vorab auf die Gegebenheiten hinweisen - mit einem unguten Gefühl für alle.

Nur befinden sich hier im Haus auch einige wenige Eigentümer/Mieter, die (allerdings sehr, sehr spärlichen) Kundenverkehr haben. Und gegenüber Kunden werden dahingehende Erklärungen so richtig peinlich ...

Das Verhalten dieser Personen geht gegenüber unseren Kunden schon eher Richtung "geschäftsschädigend" - Tatsache ist:
Wir fühlen uns schön langsam so, dass uns unser Miteigentum mit diesem Verhalten enteignet wird!

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 17.02.2013, 17:56

Sie koennen ihrem Nachbarn wohl nicht untersagen dass er aus seinem Fenster schimpft.

Nochmals, was steht in Wohnungseigentumsvertrag?????

3rdlife1
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Beitrag von 3rdlife1 » 18.02.2013, 18:51

Hubert Neubauer hat geschrieben:Nochmals, was steht in Wohnungseigentumsvertrag?????
Teile des Gebäudes und der Grundstücke, die nicht gemäß Punkt 2 in Sondernutzung der Wohnungseigentümer stehen, stehen allen Miteigentümern zur ordnungsgemäßen Nutzung gemäß der Zweckbestimmung als gemeinschaftliches Eigentum frei ... -> Punkt 2 enthält Angaben zur Wohnung, zum dazugehörenden TG-Abstellplatz usw.

Grundstücke, die als gemeinschaftliches Eigentum anzusehen sind, sind im Parifizierungsplan durch eine eigene Farbe gekennzeichnet. -> sind die Parkplätze

Es ist keinem Miteigentümer gestattet, sich über die in seinem ausschließlichen Eigentum befindlichen Räume und Grundflächen hinaus, weitere Räume, Grundflächen, Einrichtungen oder Vorrichtungen, welcher Art immer, zu schaffen.
Hubert Neubauer hat geschrieben:Sie koennen ihrem Nachbarn wohl nicht untersagen dass er aus seinem Fenster schimpft.
Demnach muss also die Belästigung dieser Nachbarn hingenommen werden.

Aber wieso soll dann der Wohnungseigentumsvertrag/die Besitzverhältnisse eine Rolle spielen? Sorry, das verstehen wir gerade nicht.
Wenn wir die Pöbelei ohnehin hinnehmen müssen, nützt uns auch der Besitz von x/x Teilen an diesem Parkplatz nichts?

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 18.02.2013, 21:42

Laut Wohnungseigentumsvertrah stehen die Parkplaetze jedem Miteigentuemer zu, also koennen sie auch darauf parken.

Ausser es steht etwas anderes in WE vertrag

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Beitrag von 3rdlife1 » 19.02.2013, 09:20

Hm, vermutlich ist der Sachverhalt leider immer noch nicht ganz klar.

Die Besucher-Parkplätze befinden sich im Gemeinschaftseigentum.

Und eben diese Nachbarn verbieten unseren Besuchern, einen bestimmten dieser Besucher-Parkplätze, welcher sich wie alle anderen im Gemeinschaftseigentum befindet, zu benützen.

Also noch einmal kurz zusammengefasst:
Die Eigentumsgemeinschaft besitzt 4 Besucherparkplätze im Gemeinschaftseigentum. Ausschließlich für Besucher der Wohnanlage.
Daran wird sich auch gehalten. Eigentümer/Mieter parken dort nicht.

Der Besucherparkplatz, welcher sich am dichtesten am Haus befindet, soll - wenn es nach dieser einen Partei geht - nicht benützt werden.
Unser Gemeinschaftseigentum soll auf Wunsch dieser einen Partei leer stehen.

Wird sich an den Wunsch dieser Partei gehalten, verfügen wir über nur 3 statt 4 Besucherparkplätze.
Wird sich nicht daran gehalten - also einer unserer Besucher parkt dort ein (aus Unwissenheit über die Sonderwünsche unserer Nachbarn, oder weil die restlichen 3 Parkplätze bereits belegt sind ...) - wird der Besuch angepöbelt.

MG
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Beitrag von MG » 19.02.2013, 11:00

Die Frage ist ganz klar zu beantworten: Wenn den Besuchern das Gekeppel (und mehr ist es ja offensichtlich nicht) des Miteigentümers zu unangenehm ist, um dort zu parken, dann ist das deren Problem. Solange der Miteigentümer nicht mehr macht, um das Parken vor seinene Fenstern zu verhindern, ist das rechtlich kaum zu erfassen. Sprechen Sie sich mit Besuchern ab, bereiten Sie sie darauf vor, vielleicht traun sich diese ja dann doch den Parkplatz zu benützen.

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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