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Pachtvertrag mündlich gekündigt- Schadensforderung!

Verfasst: 10.02.2013, 17:54
von Hoelli
Hallo! Mein Leid richtet sich an alle schlauen Köpfchen die mir eventuell weiterhelfen können.

Im Zuge meiner Geschäftsauflösung habe ich meinen Pachtvertrag nicht per Einschreiben (sowie es der Pachtvertrag auch vorschreibt) gekündigt, sondern nur mündlich dem Verpächter bescheid gegeben und auch gefragt, ob es passen würde dass ich ab diesem Zeitpunkt keine Pacht mehr bezahlen bräuchte. Der Verpächter willigte ein.

Jetzt ein Jahr später, wo es um eine Ablöse ging (prozentueller Anteil der investierten Mittel-per Vertrag geregelt) bekam ich einen Rechtsanwalt-Brief mit der Forderung von der nicht bezahlten Pacht. (rund 16 000 Euro)

Die Ablöse, genauestens belegt durch Rechnungen, würde auch ungefähr diesen Betrag ausmachen.

Im Vertrag steht auch, dass der Verpächter die Möglichkeit hat, wenn die Miete einen Monat nicht bezahlt wurde, mich fristlos zu kündigen-dies hat er jedoch nicht gemacht. ----------Für mich erwegt das jetzt den Eindruck dass er meine "Gutgläubigkeit" ausgenutzt hat um die Ablöse nicht bezahlen zu müssen und mit einem =0/0 Geschäft aussteigt.


Gibt es eine Möglichkeit dies mit einem Rechtsanwalt zu meinen Gunsten zu entscheiden?? Oder eher aussichtslos?

Bitte um Hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Verfasst: 18.02.2013, 20:06
von Manannan
Wenn die schriftliche Kündigung mittels Einschreiben vertraglich vereinbart wurde, dann müssen Sie die Nachteile aus der mündlichen Kündigung auch gegen sich gelten lassen. Ohne den genauen Vertragsinhalt und konkreten Sachverhalt zu kennen, hat das Pachtverhältnis weiterhin bestanden und somit auch die Pachtzinsforderung.

Gerade bei dieser Summe würde ich Ihnen (auch ohne Rechtsschutzversicherung) dringend empfehlen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.