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Fechte Wand- Stromkosten von Trocknung selbst bezahlen?

Verfasst: 05.02.2013, 11:52
von Elli
Guten Tag,

Ich habe folgendes Problem: In meiner Wohnung kam es zu einem Wasserschaden (nicht selbst verschuldet) und dadurch wurde eine Wand feucht. Nun sollen sowohl der Boden als auch die Wand getrocknet werden. Dazu werden Geräte aufgestellt, die das ganze trocknen sollen. Doch diese Geräte verbrauchen anscheinend sehr viel Strom und nun stelle ich mir die Frage, wer für die Stromkosten für die Trocknung aufzukommen hat? Die Trocknung selbst wird vom Vermieter bzw von der Versicherung bezahlt. Für mich ist das nicht ganz verständlich warum ich für diese Stromkosten aufzukommen habe, wenn ich diesen Schaden gar nicht verursacht habe.

Ich bin für jeden nützlichen Hinweis sehr dankbar.

Verfasst: 05.02.2013, 12:31
von Manannan
Auch hier gilt grundsätzlich das im Mietvertrag Vereinbarte.
Wenn es sich um einen Versicherungsfall handelt und die Versicherung die Kosten für die Trockung übernimmt, dann sind darin verständlicher Weise auch die Stromkosten erfasst.
Eine Umlegung dieser Stromkosten auf die Mieter wäre nur dann gerechtfertigt, wenn zugleich die Ersätze der Versicherung betriebskostenmindernd in die Abrechnung aufgenommen werden. Somit müsste sich die Kosten neutral verhalten. Verlangen Sie daher eine genaue Aufstellung der abgerechneten Betriebskosten.

Verfasst: 05.02.2013, 13:00
von Elli
Danke für die schnelle Antwort. Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts vereinbart.Ich dachte mir, dass ich jetzt den Stromzählerstand fotografiere, bevor die Geräte aufgestellt werden, und danach, wenn sie wieder entfernt werden. Denn während die Geräte aufgestellt sind, befindet sich in der Wohnung (3er WG) nur eine Person und dadurch wäre der private Stromverbrauch geringer. Würde das einen Sinn ergeben?

Verfasst: 05.02.2013, 14:57
von Manannan
Bitte, gern geschehen.

Falls die Trocknungsgeräte über diesen Zähler laufen, macht das auf jeden Fall Sinn.