80%-ige Erhöhung der Betriebskosten

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rashasimic
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80%-ige Erhöhung der Betriebskosten

Beitrag von rashasimic » 17.01.2013, 21:00

Sehr geehrte Damen und Herren,

Dies ist mein erster Beitrag im Forum. Ich habe die Suchfunktion bezüglich meines Themas gesucht, jedoch bin ich nicht fündig geworden, deswegen wollte ich dann ein neues Thema verfassen. :)

Wir wohnen seit 1. Juli im neunten Bezirk in Wien und haben vor einem Monat eine Betriebskostenanpassung erhalten und ich habe Bedenken bezüglich dieser Erhöhung, deswegen bin ich auf diese Seite gekommen um einen ersten Rat aufzusuchen.

Ein paar Fakten zu der Problematik:

Die Verwaltung unserer Mieter (der Eigentümer der Wohnung ist eine GmbH) hat uns vor einem Monat ein Schreiben bezüglich einer Betriebskostenerhöhung geschickt. Diese werden folgendermaßen begründet:

"Aufgrund des Ergebnisses der vorläufigen Betriebskalkulation für das Jahr 2012, haben wir die vorgeschriebenen Beträge entsprechend den tatsächlichen zu erwartenden Kosten für das kommende Jahr angepasst".

Desweiteren wird noch der Lift separat ausgewiesen:

"Wie aus der beigelegten Vorschreibung hervorgeht, werden die Akonti für den Personenaufzug ab Jänner 2013 separat angeführt. Diese beinhalten die Kosten, die durch Wartung, TÜV-Überprüfung und den normalen Fahrbetrieb enstehen".

Ich drücke mal jetzt die Betriebskostenerhöhung in %-Sätze aus:

Die Betriebskosten ohne den Lift sind um 41,45% erhöht worden.
Lässt man den Lift in die Betriebskosten einfließen so ergibt sich eine Erhöhung von 80%.

Ich habe bei der Website der Mietervereinigung mit Hilfe ihres Betriebskostenrechners einen Richtwert ausgerechnet für Betriebskosten im 9ten Bezirk. Unsere Betriebskosten liegen dann +- 67% über diesem Durchnittswert. Ausserdem würden wir nach dem Durchschnittswert für Liftkosten (https://mietervereinigung.at/App_Upload ... 202012.pdf) nur 18€ für den Lift zahlen. Wir sind momentan bei 64,20€ seit der neuen Betriebskostenrechnung.

Uns wurde diesbezüglich auch keine konkrete Abrechnung zugeschickt wo wir die Kosten hätten sehen können.

Ich hoffe ich konnte meine Problematik so umfangreich wie möglich erklären und wollte mich diesbezüglich zur Rechtsmäßigkeit dieser Erhöhung informieren.

Ich bedanke mich für Ihre Zeit die Sie sich in Anspruch genommen haben um sich durch mein Text durchzukämpfen :)

Vielen Dank im Vorraus :)

Rasha



MG
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Beitrag von MG » 18.01.2013, 14:36

Dringend Mitglied werden bei einer Mieterschutzvereinigung...

Das Gesetz sagt dazu (§ 21 MRG, Absatz 3)

3) Der Vermieter darf zur Deckung der im Lauf eines Kalenderjahres fällig werdenden Betriebskosten und öffentlichen Abgaben zu jedem Zinstermin einen gleichbleibenden Teilbetrag zur Anrechnung bringen (Jahrespauschalverrechnung), der vom Gesamtbetrag der Betriebskosten und der öffentlichen Abgaben des vorausgegangenen Kalenderjahres zu errechnen ist und im Fall einer zwischenzeitlichen Erhöhung von Betriebskosten oder den öffentlichen Abgaben um höchstens 10 vH überschritten werden darf. Der Vermieter hat die im Lauf des Kalenderjahres fällig gewordenen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben spätestens zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres abzurechnen; er hat die Abrechnung an einer geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht durch die Hauptmieter aufzulegen und den Hauptmietern in geeigneter Weise Einsicht in die Belege - bei Belegen auf Datenträgern Einsicht in Ausdrucke der Belege - zu gewähren. Auf Verlangen eines Hauptmieters sind von der Abrechnung und (oder) den Belegen auf seine Kosten Abschriften (Ablichtungen, weitere Ausdrucke) anfertigen zu lassen. In den Fällen einer Jahrespauschalverrechnung beginnt die einjährige Frist zur Geltendmachung der Betriebskosten und öffentlichen Abgaben mit Ablauf des Kalenderjahres zu laufen, in dem die Betriebskosten und öffentlichen Abgaben gegenüber dem Vermieter fällig geworden sind. Ergibt sich aus der Abrechnung ein Überschuß zugunsten der Hauptmieter, so ist der Überschußbetrag zum übernächsten Zinstermin zurückzuerstatten. Ergibt sich aus der Abrechnung ein Fehlbetrag zu Lasten der Hauptmieter, so haben die Hauptmieter den Fehlbetrag zum übernächsten Zinstermin zu entrichten.

rashasimic
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Beitrag von rashasimic » 18.01.2013, 22:15

Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde mich dann bei einer Miertervereinigung diesbezüglich informieren.

lg

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