Kündigung Vierteljährlich
Verfasst: 08.01.2013, 21:59
Wegen ein Auslandsaufenthalt überlege ich mich ob es möglich ist mein Mietvertrag frühzeitig zu kündigen.
Angegeben in Mietvertrag:
Laufzeit: 1 sept. 2012 - 31 aug. 2013
Kündigung: beidseitig Vierteljährlich.
Darf ich das Mietvertrag am 28.2 kündigen ab 01.06.2012?
Angegeben in Mietvertrag:
Laufzeit: 1 sept. 2012 - 31 aug. 2013
Kündigung: beidseitig Vierteljährlich.
Darf ich das Mietvertrag am 28.2 kündigen ab 01.06.2012?