Wegen ein Auslandsaufenthalt überlege ich mich ob es möglich ist mein Mietvertrag frühzeitig zu kündigen.
Angegeben in Mietvertrag:
Laufzeit: 1 sept. 2012 - 31 aug. 2013
Kündigung: beidseitig Vierteljährlich.
Darf ich das Mietvertrag am 28.2 kündigen ab 01.06.2012?
Kündigung Vierteljährlich
Fraglich ist auch, welche Kündigungsfristen vereinbart wurden.
(Zb Kündigung unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist, jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres)
Dem Sachverhalt nach zu urteilen, besteht die Kündigungsmöglichkeit jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres.
Antwort auf Ihre Frage: Sie können laut Vertrag nur zum 30.06. kündigen, nicht jedoch zum 01.06. es sei denn, der Vermieter würde einer abweichenden Regelung zustimmen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn er zum 01.06. einen Nachmieter bekommt.
Sprechen Sie daher mit Ihrem Vermieter.
(Zb Kündigung unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist, jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres)
Dem Sachverhalt nach zu urteilen, besteht die Kündigungsmöglichkeit jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres.
Antwort auf Ihre Frage: Sie können laut Vertrag nur zum 30.06. kündigen, nicht jedoch zum 01.06. es sei denn, der Vermieter würde einer abweichenden Regelung zustimmen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn er zum 01.06. einen Nachmieter bekommt.
Sprechen Sie daher mit Ihrem Vermieter.
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