BK-Abr. 2011 - 1000€ Nachzahlung

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Galley
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BK-Abr. 2011 - 1000€ Nachzahlung

Beitrag von Galley » 04.01.2013, 13:44

Guten Tag werte Damen, werte Herren!

Ich habe zurzeit mit folgendem Problem zu kämpfen:

Ich bin am 1. Februar 2012 in eine komplett neu umgebaute und sanierte Wohnung gezogen.
Die Bauarbeiten liefen von etwa Mitte 2011 bis kurz vor dem Einzug, davor waren sämtliche Räume der Etage leerstehende Büroräume, die eine private Person ihr Eigen nennt und sie jetzt über eine Immobilienfirma verwalten lässt.
Wenige Tage vor Jahresende fand ich dann einen Brief inklusive Erlagschein in meinem Postkasten.
Ich solle 1030,18€ Betriebskosten für den Zeitraum vom 01.01.2011-31.12.2011 nachzahlen.
Auf eine Nachfrage per E-Mail bekam ich folgende Antwort (inkl. der Abrechnung die für mich, trotz meiner natürlichen Zahlenbegabung unverständlich ist):

"dies betrifft die Betriebskostenabrechnung 2011, welche kraft Gesetz auf jenen Mieter entfällt, welcher zum Zeitpunkt der Verrechnung (April 2012) Nutzer der Wohnung ist."

Gegoogelt - scheint soweit zu stimmen.

Aber offensichtlich wurde hier vom Eigentümer selbt viel zu wenig einbezahlt, Vormieter gabs ja seit Jahren keinen.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Was mich noch stutziger macht, ist die Tatsache, dass es von meinem Makler so angeprisen wurde, die Betriebskosten würden immer in etwa gleich bleiben und ich zahle jetzt angeblich das selbe ein, das der Vermieter dafür aufgebracht hat.
Am 31.04. bin ich raus aus der Wohnung, wenn also die Abrechnung Ende April kommt, werde ich gleich nochmal blechen müssen?

Wie sieht die Rechtslage aus?


Ich würde mich über Antworten freuen.

Liebe Grüße,
Galley



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 04.01.2013, 22:05

Es handelt sich hier um eine beliebte vertragliche Regelung bei Mietverträgen, die nicht dem Mietrechtsgesetz unterliegen. Der Makler haftet dafür nicht.
Es tut mir zwar Leid für Sie, aber rechtlich ist da nichts zu machen.
Bei solchen Klauseln kann ich nur raten, sich die BK-Abrechnungen der letzten 3 Jahre vorlegen zu lassen und sich zu erkundigen, ob im letzten Abrechnungszeitraum Bau- und Sanierungen etc. vorgenommen wurden, ansonsten kann es - wie in Ihrem Fall - eine böse Überraschung geben.
Das Einzige was noch vorliegen könnte wäre ev ein Ablesefehler oder, im Falle eines ungewöhnlich hohen Wasserverbrauches, ev auch ein Rohrbruch.

Andererseits können auch Sie durch diese Regelung bei ihrem späteren Auszug begünstigt werden, wenn bis dahin ungewöhnlich hohe Betriebskosten anfallen würden und diese erst im Zeitpunkt der Nutzung durch den Nachmieter in Rechnung gestellt werden.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 04.01.2013, 23:03

Die wichtigste Frage ist wohl ob sie dem MRG unterliegen oder nicht...

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