Gasaustritt bei den Fenstern, Schimmelbefall

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Bertl85
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Gasaustritt bei den Fenstern, Schimmelbefall

Beitrag von Bertl85 » 29.12.2012, 10:58

Hallo!

Bei meinen Fenstern ist die Gasfüllung ausgetreten und dadurch ist die Dämmung nicht mehr gegeben. Dadurch schwitzen die Fenster extrem und in den Fensterecken hat sich Schimmel angesetzt den ich auch nicht zur Gänze entfernen kann, da ich sonst das Silikon entfernen müsste.

Weiters habe ich seit neuestem Schimmel an einer Ecke in meinem Schlafzimmer der sich, durch die hohe Luftfeuchtigkeit von ca. 70% sehr wohl fühlt.

Ich hab dies schon der Hausverwaltung gemeldet. Die ist der Ansicht, dass das schwitzen der Fenster und der Gasaustritt meine Schuld ist, da ich, ihrer Meinung nach zu wenig oder falsch lüfte und heize. Dazu kann ich nur sagen, dass ich 2x täglich lüfte und meine Raumtemperatur ca. 22°C beträgt.

Und zu allem Überfluss ist heute auch noch ein Gurt des Rollladen gerissen.

Meine Frage: Wer muss sich um den Gasaustritt der Fenster kümmern und den dadurch verursachten Schimmelbefall? Und obliegt die Reparatur eines gerissenen Rollladengurtes mir oder der Hausverwaltung (Außenrollo im 2. Stock).

lg



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 07.01.2013, 02:18

Fenster und Außenjalousien sind auf alle Fälle allgemeine Teile des Hauses, und für deren Erhaltung ist im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgestz eindeutig der Vermieter zuständig.

Schimmel ist auf alle Fälle hygienisch unerwünscht, die Ursachen sind aber vielfältig, wird also eine Frage der Beweislast sein, ob der Mieter die Beeinträchtigung selbst herbeigeführt hat, auch ist nicht jeder Schimmel gleich gesundheitsgefährdend.

Sie können, falls die HV wirklich nichts unternehmen sollte, die Miete unter ausdrücklichem Vorbehalt einer Mietzinsminderung weiter einzahlen und dann sich an die örtliche Schlichtungsstelle für Mietzinsangelegenheiten wenden. Klar, alles eine Frage von Nerven und Zeit, aber für sein Recht muss man zu kämpfen bereit sein.

Bei Schimmelbefall gab es vom OGH bereits 100% Mietzinsminderung.

Also am besten alle Fakten zusammentragen und diplomatisch vorgehen, also eher alles schriftlich abwickeln, das vermeidet stimmungstötende Wortgefechte, und meistens geht dann eh was weiter, ohne größeres Tamtam, weil jeder eh schon genug Stress um die Ohren hat, oder?

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