Stillschweigender Vertrag/Wohnbeihilfe
Verfasst: 04.12.2012, 15:39
Hallo!
Ich hätte eine Frage bzgl der stillschweigenden Verlängerung eines Mietvertrags. Der ursprüngliche Vertrag wurde auf 3 Jahre abgeschlossen. Der damalige Vertrag wurde schriftlich festgesetzt und die Vergebührung wurde bezahlt. Der Mietvertrag lief dieses Jahr aus.
Jedenfalls wollte unser Markler für die Weiterbenützung der Wohnung wieder eine Provision, sowie erneut eine Vergebührung. Da das relativ viel Geld war, mit dem ich zu diesem Zeitpunkt nicht gerechnet hatte, habe ich meinen Markler gefragt, ob er mir nicht irgendwie entgegen kommen könnte. Er hat uns dann gesagt, dass wir uns die Vergebührung sparen und einfach den alten Vertrag stillschweigend für 3 Jahre verlängern könnten. Man müsste dafür nichts machen und es würde ein Teil der Kosten wegfallen.
Ich bin darauf dann eingegangen, weil ein Teil der Kosten reduziert wurde und es sich für mich ganz gut anhörte. Nun muss aber dazu gesagt werden, dass ich Wohnbeihilfe beziehe. Jetzt habe ich vor kurzem ein Antrag auf Verlängerung der Wohnbehilfe bekommen. Den habe ich ausgefüllt und abgeschickt. Kurz darauf bekam ich ein Schreiben in dem auf Vorlage der Mietverlängerung ab dem Ablauf meines alten Vertrages bestanden wurde. Mein Markler sagt nun, sowas habe ich nicht (Nebenbei er wusste, dass ich Wohnbehilfe beziehe) und mein Vertrag ist nicht vergebührt. Jetzt habe ich anscheinend keinen Anspruch auf erneute Wohnbeihilfe mehr und nun stellt sich für mich die Frage ob ich die Wohnbeihilfe, die ich bis Ende des Jahres zugesprochen bekommen habe, seit der stillschweigenden Verlängerung des alten Vertrages zu unrecht beziehe?
Bitte um Rat, danke!
Ich hätte eine Frage bzgl der stillschweigenden Verlängerung eines Mietvertrags. Der ursprüngliche Vertrag wurde auf 3 Jahre abgeschlossen. Der damalige Vertrag wurde schriftlich festgesetzt und die Vergebührung wurde bezahlt. Der Mietvertrag lief dieses Jahr aus.
Jedenfalls wollte unser Markler für die Weiterbenützung der Wohnung wieder eine Provision, sowie erneut eine Vergebührung. Da das relativ viel Geld war, mit dem ich zu diesem Zeitpunkt nicht gerechnet hatte, habe ich meinen Markler gefragt, ob er mir nicht irgendwie entgegen kommen könnte. Er hat uns dann gesagt, dass wir uns die Vergebührung sparen und einfach den alten Vertrag stillschweigend für 3 Jahre verlängern könnten. Man müsste dafür nichts machen und es würde ein Teil der Kosten wegfallen.
Ich bin darauf dann eingegangen, weil ein Teil der Kosten reduziert wurde und es sich für mich ganz gut anhörte. Nun muss aber dazu gesagt werden, dass ich Wohnbeihilfe beziehe. Jetzt habe ich vor kurzem ein Antrag auf Verlängerung der Wohnbehilfe bekommen. Den habe ich ausgefüllt und abgeschickt. Kurz darauf bekam ich ein Schreiben in dem auf Vorlage der Mietverlängerung ab dem Ablauf meines alten Vertrages bestanden wurde. Mein Markler sagt nun, sowas habe ich nicht (Nebenbei er wusste, dass ich Wohnbehilfe beziehe) und mein Vertrag ist nicht vergebührt. Jetzt habe ich anscheinend keinen Anspruch auf erneute Wohnbeihilfe mehr und nun stellt sich für mich die Frage ob ich die Wohnbeihilfe, die ich bis Ende des Jahres zugesprochen bekommen habe, seit der stillschweigenden Verlängerung des alten Vertrages zu unrecht beziehe?
Bitte um Rat, danke!