Räumungsbegehren vom Vermieter

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
missmaja
Beiträge: 4
Registriert: 30.11.2012, 18:07

Räumungsbegehren vom Vermieter

Beitrag von missmaja » 30.11.2012, 20:49

Erstmal die Vorgeschichte: Ich habe im Februar diesen Jahres eine Wohnung in Wien bezogen. Es handelt sich dabei um die Weitervermietung einer Eigentumswohnung, mein Vermieter ist also eine Privatperson.

Nun habe ich mich mit der Wohnung von Anfang an finanziell übernommen, sie war von Anfang an viel zu teuer für mich, ich hab die Miete aber immer pünktlich bezahlt.
Im August habe ich dann unerwartet meinen Job verloren und konnte somit die Miete plötzlich nicht mehr bezahlen. Ich bekomme knapp 1000 Euro Arbeitslosengeld, die Miete beträgt 700 Euro monatlich, mein Konto wurde bereits gesperrt, weil es so hoch überzogen ist.

Als die Miete für September und Oktober einfach nicht mehr überwiesen wurde, habe ich den Fehler gemacht, nicht mit dem Vermieter darüber zu sprechen, ich hab mich einfach nicht gemeldet. Als er sich gemeldet hat, Mitte Oktober, erklärte ich ihm meine Lage und er zeigte sich verständnisvoll.
Ich dachte mit dem Arbeitslosengeld für Oktober würde ich die Mietrückstände schließlich überweisen können, dann wurde aber mein Konto gesperrt.
Ich hab dann Mitte Oktober mit meinem Vermieter telefoniert, da haben wir mündlich vereinbart, dass ich die Wohnung räumen und sofort ausziehen würde. Wir vereinbarten dann noch, dass ich mich Tags darauf bei ihm melden würde, um alles weitere (Besichtigung, Übergabe, ...) zu klären.

Tja, und seither habe ich mehrmals täglich versucht, meinen Vermieter telefonisch zu erreichen, immer erfolglos, er hebt nicht ab, er ruft nicht zurück, er reagiert einfach nicht.
Ich habe ihn daraufhin auch per E-Mail kontaktiert, ebenfalls keine Antwort bekommen.

Mein letzter Schritt war etwa Anfang November ein eingeschriebener Brief an ihn, in dem ich versuchte, auf einer menschlichen Ebene, ihm meine Lage zu erklären, ihn bat, die beiden ausständigen Monatsmieten inzwischen von der Kaution abzuziehen, ihm erklärte, dass ich kaum genug Geld zum Leben habe (Konto nach wie vor gesperrt, ich muss mit 25 Jahren wieder meine Eltern um Geld anbetteln).
Außerdem erklärte ich ihm in dem Brief, dass die Wohnung bereits seit Mitte Oktober leer ist, sie kann also jederzeit zurückgegeben werden.
Darauf kam wieder keine Reaktion von ihm.

Dann, gestern, bekam ich einen Brief vom Bezirksgericht, mit einem Räumungsbegehren.

Ich bin juristisch nicht so bewandert, ich weiß nicht, was ich für Möglichkeiten habe.

Die Wohnung ist in einem Top-Zustand, da ich nur ein gutes halbes Jahr darin gewohnt habe. Die Kaution könnte der Vermieter mir also, meines Erachtens, vollständig zurückzahlen.

Nun meine Fragen:
-Besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter die ausständigen Mieten von der Kaution abzieht oder habe ich da keine Chance?
-Kann mein Arbeitslosengeld gepfändet werden und wenn nicht, wie käme der Vermieter dann an die geforderten 2100 Euro für die 3 ausständigen Mieten?
-Wie genau funktioniert das mit der Räumung? Die Wohnung ist ja schon leer. Kommen damit weitere Kosten auf mich zu?
-Wird mit der Räumung die dreimonatige Kündigungsfrist wirkungslos oder gibt es hinsichtlich dieser auch noch etwas zu beachten? (ich habe ein wenig Angst, dass ich dann noch für weitere 3 Monate die Miete bezahlen muss...)

LG
Manu



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 01.12.2012, 09:49

Sie sind jedenfalls ein grader Michl - andere machen es so, dass Sie die Miete einfach nicht mehr zahlen und es auf eine Räumungsklage mit Exekution, d.h. Delogierung drauf ankommen lassen, sowas dauert meistens ein ganzes Jahr, weil der Vermieter zwingend übers Gericht kündigen muss, außer der Mieter zieht so wie Sie freiwillig aus.

Die Kündigungsfrist gilt bei qualifiziertem Kündigungsgrund natürlich nicht, wäre ja ein Wahnsinn, wenn der Vermieter automatisch noch weitere 3 Monate einen untragbaren Zustand dulden müsste

Die Kaution ist selbstverständlich auch dafür da, um Mietrückstände abzudecken.

Lohnpfändung müsste der Vermieter erst einmal betreiben, d.h. er müsste die ausständige Miete eigens einklagen und erst dann hat er einen exekutionsfähigen Titel, um an Ihren Lohn heranzukommen.

Was sich der Vermieter aber eher nicht antun wird, weil Sie eh kein Geld haben, die Aussichten also schlecht für ihn stehen und natürlich dauert so ein Verfahren wieder viel Zeit, mindestens ein halbes Jahr, meistens länger, das Gericht ist ja kein Inkassobüro, kann sich der Vermieter bei einem 25-Jährigen denken, dass Geld für eine luxuriöse Wohnung eventuell ein Problem werden könnte, oder?

Hank 8) 8) 8) 8)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste