Fristlos Kündigen und erhalt der Kaution

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Melanie Knippitsch
Beiträge: 1
Registriert: 20.11.2012, 14:19

Fristlos Kündigen und erhalt der Kaution

Beitrag von Melanie Knippitsch » 20.11.2012, 14:24

Hallo alle zusammen!
Ich habe in meiner Wohnung ein riesen Problem.
Ich bin vor einem Jahr eingezogen. Nichts von Schimmel zu sehen aber ein paar Wochen nach dem einzug gibg es schon los! Es schimmelte in den Ecken der Außenwände. Es wurde dann alles mit Schimmelkiller enfernt und bei einer Ecke stellte sich eine Kältebrücke heraus die mit Platten zugemacht wurde.

Über den Sommer war dann ruhe aber seit beginn der Heizsaison schimmelt es do schlimm das es in meinen Augwn schon gesundheitsgefährdend ist...
Die ganze Außenwand entlang am unteren Ende der Wand zieht sich der Schimmel dahin. Natürlich habe ich sofort eine neue Wohnung gesucht und gefunden die ab 1.12. beziebar ist. Das Problem ist das ich die Wohnung noch bis März weiterzahlen müsste. Außerdem weis ich das ich zu 90% meine Kaution nicht zurück bekommen werde! Den "angeblich"würde ich falsch lüften... Und das muss ja wieder gerichtet werden... Mit dem Geld von meiner Kaution...
Bei dem außmas von Schimmel kann ich das beim besten willen nicht glauben. Außerdem ist meine Wohnung nicht die einzige die Schimmelt.
Ist es möglich fristlos zu kündigen.
Habe ich recht auf die Kaution?
Lg



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 22.11.2012, 12:45

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und der von mir vermuteten Vollanwendung des MRG, folgende Auskunft:

Der Vermieter ist verpflichtet, Schäden, von denen eine erhebliche Gesundheitsgefährdung ausgeht, zu beheben. Schimmel ist nach der Rsp unter ernste Schäden zu subsumieren. Die Beweislast der Gesundheitsgefährdung trifft allerdings Sie als Mieterin!
Wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Gesundheitsamt (BH, Magistrat).

Als Mieterin können Sie das Mietverhältnis grundsätzlich jederzeit aufkündigen, insbesondere dann wenn Ihnen wegen Gesundheitsgefährdung das Weiterwohnen nicht mehr zumutbar ist. Kündigungsklausel im Mietvertrag lesen!

Die Kaution dient der Sicherstellung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter und diese ist bei Auflösung des Mietverhältnisses dem Mieter verzinst zurückzuzahlen. Natürlich abzüglich etwaiger berechtigter Forderungen (zB Mietrückstände, Schäden etc.).

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