Hm - die Frage bezieht sich zwar streng genommen nicht auf Mietrecht, trotzdem passt es hier immer noch am besten rein.
Folgendes: Ich besitze eine Wohnung in einer apathischen Hausanlage, wo die Hausverwaltung seit neuestem Umlaufbeschlüsse verschickt, die allesamt durchfallen, weil die Mehrheit an diesen Abstimmungen gar nicht erst teilnimmt (und für Umlaufbeschlüsse braucht man ja die Mehrheit der Eigentümer, und nicht bloß eine relative Mehrheit der Abstimmenden). Ich habe jetzt angeregt, dass zumindest meine Stimme, wenn ich nicht abstimme, zur Hälfte den Befürwortern und zur Hälfte den Gegnern zugeschlagen wird. Laut Hausverwaltung ist das rechtlich jedoch nicht zulässig.
Frage: Stimmt das? Dass es für Umlaufbeschlüsse gesetzlich verbindliche Regeln gibt, weiß ich schon, aber über meine eigene Stimme kann ich doch, wenn ich der Hausverwaltung das schriftlich gebe, verfügen wie ich will?
Danke!
Regeln für Umlaufbeschlüsse
Das Stimmrecht ist persönlich oder durch einen Vertreter auszuüben. Eine Teilung der Stimme für die eine oder andere Sache ist nach dem WEG nicht möglich, da sich die Wohnungseigentümer ja für eine bestimmte Sache entscheiden sollen. Wie soll bitte die Hausverwaltung vorgehen, wenn sich Befürworter und Gegner die Waage halten?
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