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Untermiete an Kinder?

Verfasst: 09.11.2012, 19:50
von Paradigma
Guten Abend

Mein Vater ist Hauptmieter einer Wohnung in die ich (Sohn) jetzt gerne einziehen würde. Da die Wohnung zur Gänze an mich untervermietet wird und ich sie auch als meinen Hauptwohnsitz anmelden würde, frage ich mich:
Ist das Gesetzlich überhaupt erlaubt bzw. könnte es zu rechtlichen Komplikationen kommen?
Denn meines Wissens nach ist es normalerweise verboten als Hauptmieter eine Wohnung zur Gänze unterzuvermieten, oder?
Ist das Familienintern Vater -> Sohn anders bzw. Erlaubt?

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst: 10.11.2012, 10:11
von Manannan
Fraglich ist erstens, ob die Wohnung dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt. Wenn ja, so kann der Vermieter eine Unterbestandgabe nur aus wichtigem Grund verbieten. ein solcher wäre zB gegeben, wenn Ihr Vater Ihnen die gesamte Wohnung in Unterbestand geben würde.

Unterliegt der Vertrag hingegen nicht dem MRG sondern dem ABGB (vgl §§ 1090 ff), so gilt dies hier nur insoweit, als dass die Unterbestandgabe im Vertrag nicht ausdrücklich untersagt wurde.