Untermiete an Kinder?

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Paradigma
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Untermiete an Kinder?

Beitrag von Paradigma » 09.11.2012, 19:50

Guten Abend

Mein Vater ist Hauptmieter einer Wohnung in die ich (Sohn) jetzt gerne einziehen würde. Da die Wohnung zur Gänze an mich untervermietet wird und ich sie auch als meinen Hauptwohnsitz anmelden würde, frage ich mich:
Ist das Gesetzlich überhaupt erlaubt bzw. könnte es zu rechtlichen Komplikationen kommen?
Denn meines Wissens nach ist es normalerweise verboten als Hauptmieter eine Wohnung zur Gänze unterzuvermieten, oder?
Ist das Familienintern Vater -> Sohn anders bzw. Erlaubt?

Vielen Dank im Voraus!



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 19.11.2012, 07:04

Im Vollanwendungsbereich des MRG ist die gänzliche Untervermietung nicht zulässig, da man als Hauptmieter die Wohnung zur Deckung seines eigenen Wohnbedürfnisses nützen muss.

Bei Wohnungen, die nur in den Anwendungsbereich des ABGB fallen, also Einfamilienhäuser mit bis zu zwei Wohnungen + ausgebautem Dachboden ist gänzliche Untervermietung allerdings zulässig.

Es gibt dann immer wieder Fälle von Scheinuntervermietung, wo sogar der Hauptmieter nur einen befristeten Mietvertrag vom verwandten Eigentümer hat, alles nur um dem Mieter den vielfältigen Schutz des MRG vorzuenthalten.

Ihrem Vater wird's aber wohl eher darum gehen, dass er Sie rausbringt, falls Sie nicht brav studieren oder so.

Klar, können auch Famillienmitglieder untereinander einklagbare Verträge abschließen, wäre ja ein Wahnsinn, wenn man an seine eigene Sippe gekettet wäre.


Hank 8) 8) 8)

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