Mietforderung trotz erfolgter Wohnungsübergabe
Verfasst: 06.11.2012, 21:34
Hallo zusammen,
mich beschäftigt zur Zeit folgender Sachverhalt und ich würde mich über eure Meinungen freuen.
Person X gründet eine Wohngemeinschaft, ein Mietvertrag für die alte Wohnung läuft allerdings noch bis zum 31.12.2012, weshalb Person X eine Maklerin dazubeauftragt neue Mieter zu finden, damit die Miete für die vorherige und bereits leerstehende Wohnung möglichst kurz gezahlt werden muss.
Am 01.11.2012 erfolgte eine Wohnungsübergabe, nachdem die Maklerin verkündet hat, dass Sie neue Mieter gefunden hat. Person X übergibt die Schlüssel und erhält ein unterschriebenes Übergabeprotokoll. Die Maklerin arbeitet für die Wohnungsgesellschaft, die die Wohnung vermietet. Person X geht davon aus, dass zwischen der Wohnungsgesellschaft und den neuen Vermietern ein Mietvertrag abgeschlossen wurde.
Am 06.11.2012 meldet sich die Maklerin bei Person X und verkündet, dass die Mieter kurzfristig abgesprungen sind und das alte Mietverhältnis, welches bis zum 31.12.2012 läuft wieder gilt.
Ist eine solche Vorgehensweise dem Mieter zumutbar, obwohl bereits eine Wohnungsübergabe erfolgt ist? Person X hatte seit dem 01.11 kein Zugang zu der Wohnung und konnte davon ausgehen, dass die zwei letzten Monatsmieten nicht mehr fällig sein würden. Kennt ihr vielleicht eine gesetzliche Grundlage die weiterhlefen könnte oder ähnliche Fälle? Welche Vorgehensweise würdet ihr empfehlen?
Liebe Grüße
mich beschäftigt zur Zeit folgender Sachverhalt und ich würde mich über eure Meinungen freuen.
Person X gründet eine Wohngemeinschaft, ein Mietvertrag für die alte Wohnung läuft allerdings noch bis zum 31.12.2012, weshalb Person X eine Maklerin dazubeauftragt neue Mieter zu finden, damit die Miete für die vorherige und bereits leerstehende Wohnung möglichst kurz gezahlt werden muss.
Am 01.11.2012 erfolgte eine Wohnungsübergabe, nachdem die Maklerin verkündet hat, dass Sie neue Mieter gefunden hat. Person X übergibt die Schlüssel und erhält ein unterschriebenes Übergabeprotokoll. Die Maklerin arbeitet für die Wohnungsgesellschaft, die die Wohnung vermietet. Person X geht davon aus, dass zwischen der Wohnungsgesellschaft und den neuen Vermietern ein Mietvertrag abgeschlossen wurde.
Am 06.11.2012 meldet sich die Maklerin bei Person X und verkündet, dass die Mieter kurzfristig abgesprungen sind und das alte Mietverhältnis, welches bis zum 31.12.2012 läuft wieder gilt.
Ist eine solche Vorgehensweise dem Mieter zumutbar, obwohl bereits eine Wohnungsübergabe erfolgt ist? Person X hatte seit dem 01.11 kein Zugang zu der Wohnung und konnte davon ausgehen, dass die zwei letzten Monatsmieten nicht mehr fällig sein würden. Kennt ihr vielleicht eine gesetzliche Grundlage die weiterhlefen könnte oder ähnliche Fälle? Welche Vorgehensweise würdet ihr empfehlen?
Liebe Grüße