Mietforderung trotz erfolgter Wohnungsübergabe

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Alexander Batke
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Mietforderung trotz erfolgter Wohnungsübergabe

Beitrag von Alexander Batke » 06.11.2012, 21:34

Hallo zusammen,

mich beschäftigt zur Zeit folgender Sachverhalt und ich würde mich über eure Meinungen freuen.

Person X gründet eine Wohngemeinschaft, ein Mietvertrag für die alte Wohnung läuft allerdings noch bis zum 31.12.2012, weshalb Person X eine Maklerin dazubeauftragt neue Mieter zu finden, damit die Miete für die vorherige und bereits leerstehende Wohnung möglichst kurz gezahlt werden muss.
Am 01.11.2012 erfolgte eine Wohnungsübergabe, nachdem die Maklerin verkündet hat, dass Sie neue Mieter gefunden hat. Person X übergibt die Schlüssel und erhält ein unterschriebenes Übergabeprotokoll. Die Maklerin arbeitet für die Wohnungsgesellschaft, die die Wohnung vermietet. Person X geht davon aus, dass zwischen der Wohnungsgesellschaft und den neuen Vermietern ein Mietvertrag abgeschlossen wurde.
Am 06.11.2012 meldet sich die Maklerin bei Person X und verkündet, dass die Mieter kurzfristig abgesprungen sind und das alte Mietverhältnis, welches bis zum 31.12.2012 läuft wieder gilt.

Ist eine solche Vorgehensweise dem Mieter zumutbar, obwohl bereits eine Wohnungsübergabe erfolgt ist? Person X hatte seit dem 01.11 kein Zugang zu der Wohnung und konnte davon ausgehen, dass die zwei letzten Monatsmieten nicht mehr fällig sein würden. Kennt ihr vielleicht eine gesetzliche Grundlage die weiterhlefen könnte oder ähnliche Fälle? Welche Vorgehensweise würdet ihr empfehlen?

Liebe Grüße



Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.11.2012, 08:18

Person X soll zuerst nachsehen, was im Maklervertrag steht. Das Vertragsverhältnis dürft lt SV mit Person X und nicht mit der Wohnungsgesellschaft bestehen.

Person X hat für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (hier Vertrauensschaden) einen konkreten Schaden nachzuweisen. Dieser wäre zB dann gegeben, wenn einem anderen bereits fixen Mieter im Vertrauen auf den Vertragsabschluss abgesagt worden wäre.
War es das Übergabeprotokoll für die Schlüssel oder für die Wohnung??
Das Übergabeprotokoll bestätigt idR die Empfangnahme der Schlüssel aber nicht die Übergabe der Wohnung. Auch darüber müsste Person X sich vergewissern.
Was war zudem der konkrete Inhalt des gespräches zwischen Maklerin und potentiellem Mietinteressenten? War ev. eine Rücktrittsfrist (Bedenkzeit)vereinbart?
Würde der zit Schaden vorliegen dann kann Person X von der Maklerin den entstandenen Schaden einfordern. Diese regressiert sich ihrerseits am (vertragswidrig) abgesprungenen Mieter.

Alexander Batke
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Beitrag von Alexander Batke » 10.11.2012, 14:28

Vielen Dank für die Hinsweise.

Also bei dem Übergabeprotokoll handelt es sich um die Übergabe sowohl für die Wohnung, Einrichtung (inkl. Mängelbeschreibung), Schlüssel und sogar Strom. Unterschrieben wurde das Übergabeprotokoll von der Maklerin mit der Vollmacht "i.v. Vermieter/in" . Zwischen Person X und der Maklerin wurde kein Vertrag abgeschlossen. Die Maklerin wird also in Vollmacht für die Wohnbaugesellschaft unterschrieben und gehandelt haben. Person X hatte mit der Wohnbaugesellschaft damals lediglich Kontakt aufgenommen und vereinbart, dass die Maklerin dann sich darum kümmert einen neuen Mieter/in zu finden.
Über die Tätigkeit der Maklerin hinsichtlich der angeblichen neuen Mieter, hat Person X keine Informationen. Die Maklerin hatte lediglich Bescheid gegeben, dass neue Mieter gefunden wurden und einen Termin für die Übergabe vereinbart. Diese wurde letzlich dann auch durchgeführt.

Liebe Grüße

Manannan
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Beitrag von Manannan » 11.11.2012, 17:24

Durch das Übergabeprotokoll und auch die Übergabe der Schlüssel ging die Wohnung an den Nachmieter über. Ich gehe davon aus, dass der Mietvertrag zwischen Wohnungsgesellschaft als Vermieterin und dem Nachmieter zu diesem Zeitpunkt bereits fix war. Das Mietverhältnis mit Person X gilt dann zumindest mit diesem Zeitpunkt definitv als beendet.
Aus welchem Titel dann von Person X die noch bis 31.12.2012 offene Miete eingefordert wird, wäre bei der Maklerin bzw der Wohnungsgesellschaft zu erfragen. Aus dem ursprünglichen Mietvertrag jedenfalls nicht, da dieser dem Sachverhalt zufolge nicht mehr besteht.

Alexander Batke
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Beitrag von Alexander Batke » 12.11.2012, 22:03

Person X hat keinen Mietvertrag gesehen, sondern ist lediglich aufgrund der erfolgten und dokumentierten Wohnungsübergabe konkludent davon ausgegangen, dass bereits ein neuer Mietvertrag wirksam abgeschlossen wurde.

Würde im Streitfall ein wirksam unterschriebenes Übergabeprotokoll ausreichen um davon auszugehen, dass das Mietverhältnis beendet wurde oder hat Person X als Mieter die Pflicht zu kontrollieren ob die von den Vermietern beauftragte Maklerin vor der Übergabe ihre "Hausaufgaben" gemacht hat und bereits ein Mietvertrag unterschrieben wurde?

Danke für die Antworten!
Liebe Grüße

Manannan
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Beitrag von Manannan » 13.11.2012, 12:16

Da eine solche Vorgangsweise bei Wohnungsübergaben nicht unüblich ist, durfte Person X darauf vertrauen, dass der Vertrag zwischen Wohnungsgesellschaft und Nachmieter zustande gekommen, und der Mietvertrag zwischen ihr und der Wohnungsgesellschaft damit beendet ist.
Eine Kontrollpflicht von X bei dieser ansonsten üblichen Vorgangsweise sehe ich darin nicht. Ich gehe davon aus, als Person X die Wohnung damals in Bestand genommen hat, wird die Vorgangsweise nicht anders gewesen sein.

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