Hallo,
ich möchte eine gefördert sanierte Wohnung als Hauptmieter aber als Nebenwohnsitz anmelden. Beziehe ansonsten keine Förderungen!
Ist dies möglich? Bekomme ich dann Schwierigkeiten? Ist ein Hauptwohnsitz notwendig? danke
gefördert sanierte Wohnung als Nebenwohnsitz
zur ergänzung - die wohnung habe ich bereits seit einiger zeit gemietet, aber keinen nebenwohnsitz eingetragen.
es wurde auch nicht verlangt als ich den vertrag unterzeichnet habe - das war damals noch über einen makler (das darf ja anscheinend nicht mehr so sein).
ist es eigentlich ok, wenn man als hauptmieter eine wohnung unter vertrag hat, sie nur geringfügig nutzt und gar nicht gemeldet ist?
es wurde auch nicht verlangt als ich den vertrag unterzeichnet habe - das war damals noch über einen makler (das darf ja anscheinend nicht mehr so sein).
ist es eigentlich ok, wenn man als hauptmieter eine wohnung unter vertrag hat, sie nur geringfügig nutzt und gar nicht gemeldet ist?
Demnach dürfte es sich um eine Förderung nach dem Wiener Wohnbau-und Wohnhaussanierungsgesetz handeln.
Was in den privatrechtlichen Vertrag geschrieben oder nicht geschrieben wurde ist für die öffentlich-rechtliche Wohnbauförderung nicht maßgebend.
Wesentliche Förderbedingung (zum Zeitpunkt des Bezuges) sind, dass Sie die Wohnung zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwenden. Ob dies nun in Form eines Zweitwohnsitzes oder Hauptwohnsitzes erfolgt, ist nicht von Belang. (Um eine Übertretung des Meldegesetzes zu vermeiden, würde ich Ihnen empfehlen, den Meldepflichten nachzukommen).
Weiteres Kriterium ist die begünstigte Person. Das heisst, die Förderfähigkeit ist einkommensabhängig. Ihr Jahreseinkommen darf eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten.
EInkommensgrenze und der Begriff "regelmäßig zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses" müssten Sie bei der zuständigen Stelle des Magistrats erfragen.
Was in den privatrechtlichen Vertrag geschrieben oder nicht geschrieben wurde ist für die öffentlich-rechtliche Wohnbauförderung nicht maßgebend.
Wesentliche Förderbedingung (zum Zeitpunkt des Bezuges) sind, dass Sie die Wohnung zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwenden. Ob dies nun in Form eines Zweitwohnsitzes oder Hauptwohnsitzes erfolgt, ist nicht von Belang. (Um eine Übertretung des Meldegesetzes zu vermeiden, würde ich Ihnen empfehlen, den Meldepflichten nachzukommen).
Weiteres Kriterium ist die begünstigte Person. Das heisst, die Förderfähigkeit ist einkommensabhängig. Ihr Jahreseinkommen darf eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten.
EInkommensgrenze und der Begriff "regelmäßig zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses" müssten Sie bei der zuständigen Stelle des Magistrats erfragen.
Ich bin davon ausgegangen, dass Sie Eigentümerin der Wohnung sind.
Also Kommando zurück!
Wurde die Wohnung mit Fördermittel des Bundes oder Landes errichtet, dann ist das für Sie als Mieterin nicht entscheidend. Ich gehe davon aus, dass Sie einen Mietvertrag nach dem MRG haben? Die für die Errichtung bzw Sanierung der Wohnung (Wohnhauses) gewährten Fördermittel von Bund und/oder Land wirken sich mindernd auf den Mietzins (Kategorie) aus. Ihre Einkommenssituation bzw der Wohnungsbedarf spielt hier keine Rolle. Dies wäre ev dann von Bedeutung, wenn Sie noch einen eigenen Mietzinszuschuss beantragen würden.
Also Kommando zurück!
Wurde die Wohnung mit Fördermittel des Bundes oder Landes errichtet, dann ist das für Sie als Mieterin nicht entscheidend. Ich gehe davon aus, dass Sie einen Mietvertrag nach dem MRG haben? Die für die Errichtung bzw Sanierung der Wohnung (Wohnhauses) gewährten Fördermittel von Bund und/oder Land wirken sich mindernd auf den Mietzins (Kategorie) aus. Ihre Einkommenssituation bzw der Wohnungsbedarf spielt hier keine Rolle. Dies wäre ev dann von Bedeutung, wenn Sie noch einen eigenen Mietzinszuschuss beantragen würden.
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