§18 - auch ohne Zustimmung der Mieter?
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§18 - auch ohne Zustimmung der Mieter?
Ich bewohne ein privates Miethaus und unser Hauseigentümer plant eine Komplettsanierung(-verbesserung) des Hauses (Einbau eines Aufzuges, Erneuerung der Gangfenster, der Wärmedämmung, Fassade, Installation einer Zentralheizung, etc.). Kann er das gegen den Willen der Mieter tun, wenn zur Finanzierung eine Mietzinserhöhung lt. § 18 in Anspruch genommen werden muss?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
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Hallo!
Das MRG verpflichtet den Vermieter, den Mietgegenstand in einem brauchbaren Zustand zu erhalten. Reichen die Mietzinsreserven nicht, so berechtigt das zu einer Erhöhung der Miete. Beide Fälle sind daher gesetzlich klar geregelt.
Wenn sich die Mieter gegen eine Sanierung aussprechen und damit argumentieren, dass die Kosten nicht durch die Mietzinsreserve gedeckt sind und dies zu einer Erhöhung der Miete berechtigt, dann stellt sich die Frage, was die Mieter eigentlich wollen: dass ihnen aus Gründen der Mietersparnis die Bude früher oder später auf den Kopf fällt?
Zudem stellt sich auch die Frage, ob es dem Vermieter - bezogen auf den Baukostensteigerungsindex - zuzumuten ist, solange zu warten bis die Mietzinsreserve aufgebaut ist um sanieren zu können bzw ob dieses Zuwarten auch den Mietern hinsichtlich Verschlechterung der Wohnqualität zumutbar ist?
Das MRG verpflichtet den Vermieter, den Mietgegenstand in einem brauchbaren Zustand zu erhalten. Reichen die Mietzinsreserven nicht, so berechtigt das zu einer Erhöhung der Miete. Beide Fälle sind daher gesetzlich klar geregelt.
Wenn sich die Mieter gegen eine Sanierung aussprechen und damit argumentieren, dass die Kosten nicht durch die Mietzinsreserve gedeckt sind und dies zu einer Erhöhung der Miete berechtigt, dann stellt sich die Frage, was die Mieter eigentlich wollen: dass ihnen aus Gründen der Mietersparnis die Bude früher oder später auf den Kopf fällt?
Zudem stellt sich auch die Frage, ob es dem Vermieter - bezogen auf den Baukostensteigerungsindex - zuzumuten ist, solange zu warten bis die Mietzinsreserve aufgebaut ist um sanieren zu können bzw ob dieses Zuwarten auch den Mietern hinsichtlich Verschlechterung der Wohnqualität zumutbar ist?
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Gegen die Erhaltungspflicht habe ich ja kar keinen Einwand.
Im Besonderen würde ich mich für die zusätzlich geplanten Verbesserungen interessieren (z.B. Wohnungssanierung von bereits vermieteten Wohnungen, Einbau eines Aufzuges, Gestaltung des Hofes, Herstellung eines überdachten Müllplatzes, Herstellung einer Gaszentralheiung, Begrünung des entstehenden Flachdaches über dem Nebengebäude sowie Hofgebäude, Herstellung einer thermischen Solaranlage, Herstellung einer Photovoltaikanlage, Herstellung einer Regenwassernutzungsanlage, Herstellung von zusaätzlichen Steig- und Verteilungsleitungen Gas, Strom, Wasser, Errichten eines zentralen Montageplatzes inkl. Leerverrohrung für SAT-Anlagen, etc.).
Diese Verbesserungsvorhaben sind nicht durch die Mietzinsreserve + dafür gewährte Zuschüsse zu finanzieren, sondern es muss Fremdkapital in Anspruche genommen werden (Erhöhung der Mietzinse).
Im Besonderen würde ich mich für die zusätzlich geplanten Verbesserungen interessieren (z.B. Wohnungssanierung von bereits vermieteten Wohnungen, Einbau eines Aufzuges, Gestaltung des Hofes, Herstellung eines überdachten Müllplatzes, Herstellung einer Gaszentralheiung, Begrünung des entstehenden Flachdaches über dem Nebengebäude sowie Hofgebäude, Herstellung einer thermischen Solaranlage, Herstellung einer Photovoltaikanlage, Herstellung einer Regenwassernutzungsanlage, Herstellung von zusaätzlichen Steig- und Verteilungsleitungen Gas, Strom, Wasser, Errichten eines zentralen Montageplatzes inkl. Leerverrohrung für SAT-Anlagen, etc.).
Diese Verbesserungsvorhaben sind nicht durch die Mietzinsreserve + dafür gewährte Zuschüsse zu finanzieren, sondern es muss Fremdkapital in Anspruche genommen werden (Erhöhung der Mietzinse).
Hallo!
Die Situation zwischen Sanierungsarbeit, privilegierten Arbeiten, notwendigen Verbesserungen etc., einhergehend mit nicht gedeckter Mietzinsreserve, Mieterhöhungen und Vetorecht der Mieter ist eine sehr komplexe Materie, die man abschließend nur bei Kenntnis des genaues Sachverhaltes beantworten kann.
Ich kann Ihnen dazu gerne Auszüge aus der Fachliteratur mailen, wenn Sie das wünschen.
Die Situation zwischen Sanierungsarbeit, privilegierten Arbeiten, notwendigen Verbesserungen etc., einhergehend mit nicht gedeckter Mietzinsreserve, Mieterhöhungen und Vetorecht der Mieter ist eine sehr komplexe Materie, die man abschließend nur bei Kenntnis des genaues Sachverhaltes beantworten kann.
Ich kann Ihnen dazu gerne Auszüge aus der Fachliteratur mailen, wenn Sie das wünschen.
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Das wäre sehr nett, wenn sie das machen.
Meine mail-adresse lautet:
alfredwien11@hotmail.com
Ich danke Ihnen jedenfalls vielmals für Ihre Mühe und Hilfe.
mfg
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Ich danke Ihnen jedenfalls vielmals für Ihre Mühe und Hilfe.
mfg
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