Ich habe einen unbefristeten Hauptmietvertrag in einem privaten Miethaus und unser Hauseigentümer beabsichtigt, das Haus komplett zu sanieren und zu verbessern unter Zuhilfenahme von Förderungsmitteln der Stadt Wien. Zur Deckung des Kostenfehlbetrages soll ein Darlehen lt. § 18 MRG in Anspruch genommen und dementsprechend sollen für die nächsten 2 Jahre die Hauptmietzinse angehoben werden.
Betrifft diese Erhöhung des Hauptmietzinses auch mich?
Ich bewohne eine Wohnung der Kategorie D und bezahle an Nettomiete
€ 1,62 pro m² der Wohnnutzfläche pro Monat.
Für eure Hilfe danke ich schon jetzt im Voraus.
Lieben Gruß aus Wien 11
§18 MRG - Erhöhung der Hauptmietzinse
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Vielen Dank für die rasche Antwort. In meinem Fall müssen vom Vermieter Fremdmittel in Anspruch genommen werden. Ich habe jedoch gelesen, dass lt. Abs. 5 des § 18 MRG für Wohnungen der Kat. D - sofern ein Nettomietzins von dzt. mehr als € 0,81 pro m² bezahlt wird - eine Erhöhung des Hauptmietzinses nicht erfolgen darf.
Deshalb meine Verunsicherung...
Deshalb meine Verunsicherung...
Keine Erhöhung nach § 18 Abs 5 nur dann, wenn der Vermieter eine Kat.D.Wohnung um mehr als den Kat.D-Mietzins (unbauchbar) vermietet hat.
Nach § 11 WSG können auch geförderte Kosten zu einer Erhöhung nach § 18 MRG führen, wenn die dazu erforderlichen Mietzinserhöhungen nicht höher sind als die zur Deckung der Sanierungsmaßnahmen ohne Förderung notwendigen Kosten über einen Verteilungszeitraum von 10 Jahren (MietSlg 44.673).
Nach § 11 WSG können auch geförderte Kosten zu einer Erhöhung nach § 18 MRG führen, wenn die dazu erforderlichen Mietzinserhöhungen nicht höher sind als die zur Deckung der Sanierungsmaßnahmen ohne Förderung notwendigen Kosten über einen Verteilungszeitraum von 10 Jahren (MietSlg 44.673).
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