Mietvertrag Gültig
Verfasst: 10.10.2012, 07:16
Hallo liebes Forum!
Habe eine Frage zur Gültigkeit unseres Mietvertrages:
Muss der Vermieter der Namentlich auf dem Mietvertrag
aufscheint den Vertrag unterschreiben, oder ist dieser
auch gültig wenn es sein Ehepartner macht? Laut
Auszug der Grundbucheintragung ist der Besitzer auch
als Vermieter eingetragen, nur hat nicht diesen sonder
der Ehepartner unterschrieben!
Des weiteren stellt sich mir dabei ob ich deshalb
keinen Mietzins bekomme oder doch? Da der Mietvertrag
nicht vergebührt wurde.
Vielen Dank für die Antworten
Habe eine Frage zur Gültigkeit unseres Mietvertrages:
Muss der Vermieter der Namentlich auf dem Mietvertrag
aufscheint den Vertrag unterschreiben, oder ist dieser
auch gültig wenn es sein Ehepartner macht? Laut
Auszug der Grundbucheintragung ist der Besitzer auch
als Vermieter eingetragen, nur hat nicht diesen sonder
der Ehepartner unterschrieben!
Des weiteren stellt sich mir dabei ob ich deshalb
keinen Mietzins bekomme oder doch? Da der Mietvertrag
nicht vergebührt wurde.
Vielen Dank für die Antworten