Mietvertrag Gültig

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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rene_gstrein
Beiträge: 13
Registriert: 20.07.2010, 11:01

Mietvertrag Gültig

Beitrag von rene_gstrein » 10.10.2012, 07:16

Hallo liebes Forum!

Habe eine Frage zur Gültigkeit unseres Mietvertrages:
Muss der Vermieter der Namentlich auf dem Mietvertrag
aufscheint den Vertrag unterschreiben, oder ist dieser
auch gültig wenn es sein Ehepartner macht? Laut
Auszug der Grundbucheintragung ist der Besitzer auch
als Vermieter eingetragen, nur hat nicht diesen sonder
der Ehepartner unterschrieben!
Des weiteren stellt sich mir dabei ob ich deshalb
keinen Mietzins bekomme oder doch? Da der Mietvertrag
nicht vergebührt wurde.

Vielen Dank für die Antworten



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 10.10.2012, 12:04

Ich gehe davon aus, dass Sie Alleineigentümer der Wohnung sind und der Mietvertrag von Ihrer Ehegattin unterschrieben wurde.
Der Mieter durfte somit von einer Anscheinsvollmacht ausgehen und genießt den Gutglaubensschutz nach § 1026 ABGB. Der Vetrag ist daher gültig!
Allerdings muss der Mieter (neben dem Vermieter) auch seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen und die vereinbarte Miete bezahlen.
Ob Sie den Vertrag beim Finanzamt zur Vergebührung angezeigt haben, ist dabei unerheblich.
Grundsätzlich sind Mietverträge zu vergebühren - ich würde Ihnen raten, dies ehest zu veranlassen:

Formulardownload unter: http://www.bmf.gv.at/Service/Anwend/For ... w_mast.asp

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