Mietvertrag für eine Geschäftsfläche

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Hubert Holler
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Mietvertrag für eine Geschäftsfläche

Beitrag von Hubert Holler » 20.09.2012, 21:21

Ich habe ein paar Fragen zu einem Mietvertrag für eine Geschäftsfläche.

Bitte um Erklärung bzw. Erläuterung der folgenden Punkte:

Kündigungsrecht des Vermieters
Der Vermieterin ist nur aus den in § 30 (2) MRG und 1118 ABGB, jeweils in der
heutigen Fassung vorgesehenen Kündigungsgründen berechtigt, das Mietverhältnis
aufzukündigen. Die Vertragsteile vereinbaren darüber hinaus ausdrücklich im Sinne
des § 30 Abs. 2 Zi. 13 MRG, dass das Vertragsverhältnis von der Vermieterin dann
aufgelöst werden kann, wenn ihr Grundnutzungsverhältnis, das sie zur Vermietung
der Liegenschaft berechtigt, erlischt. Ein sonstiges ordentliches oder
außerordentliches Kündigungsrecht der Vermieterin besteht nicht.

sowie

Wertsicherung
Der im vorigen Vertragspunkt festgeschriebene Mietzins wird nach dem
Verbraucherpreisindex 2010 oder einen an seine Stelle tretenden Index
wertgesichert. Ausgangsbasis ist der Punktestand für den Monat der Übergabe.
Schwankungen nach oben oder unten bis einschließlich 5 % bleiben
unberücksichtigt, kommen jedoch bei Überschreiten dieser Grenze voll zur
Anrechnung. Das, aus welchen Gründer immer unterbliebene Unterlassen der
Vorschreibung der Indexsteigerung auf Seiten der Vermieterin, stellt ausdrücklich
keinen Verzicht dar und erklärt der Mieter diesbezüglich auf den Einwand der
Verjährung für den Fall als eine dieser Vorschreibungen einmal nicht zeitgerecht
erfolgen sollte, ausdrücklich zu verzichten.

Vielen Dank für jede Hilfe



Hank
Beiträge: 1452
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 23.09.2012, 06:32

Schaut für mich nach handelsüblichen Vereinbarungen aus, Sie könnten ja den ganzen Vertrag von der Ak oder Mietervereinigung überprüfen lassen.

Es gelten aber scheinbar alle Kündigungsmöglichkeiten wie sie im Gesetz, ABGB bzw. MRG drinnen stehen, in Punkt 13 wurden keine weiteren besonderen Kündigungsgründe aufgenommen.

Die Vermieterin braucht nicht ständig schauen wie der Index sich ändert, sondern kann irgendwann die Miete erhöhen oder die aufgelaufene Preissteigerung en bloc in Rechnung stellen.

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