Frühestmögl. Kündigung durch Mieter? -> Zsh. Typ der Wohn
Verfasst: 20.09.2012, 02:48
Hallo allerseits,
ich bin Mieter und möchte mein Mietverhältnis schnellstmöglich beenden und ausziehen. Dabei interessieren mich folgende Fragen:
* Wann kann ich frühestens ausziehen? Bin ich an eine bestimmte Mindestmietdauer gebunden, gilt für mich bspw. die Frist von 1 Jahr + 3 Monate wie im MRG beschrieben?
* Damit zusammenhängend:
Gelten für meine Wohnung die Bestimmungen des MRG überhaupt? Oder gehört meine Wohnung zum Typ I, für den die Bestimmungen des MRG nicht gelten? Allgemein, um welchen Typ von Mietobjekt handelt es sich bei mir? Typ I, II oder III?
Im Detail:
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Zur Klassifizierung meiner Wohnung:
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Meine Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines Doppelhauses. Dieses Doppelhaus besteht aus zwei an einer Wand zusammengebauten Häusern, die separate Eingänge und unterschiedliche Hausnummern haben.
In einem dieser Häuser wohnen meine (mir unbekannten Nachbarn). Im anderen Haus wohnt meine Vermieterin.
Bei ihrem Haus handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit einem ausgebauten 1-Zimmer-Dachgeschoss-Appartement. Dieses Dachgeschoss-Appartement ist mit der Wohnung der Vermieterin über eine Tür verbunden, besitzt aber auch einen separaten Einfang über eine nachträglich angebrachte Wendeltreppe, die an der Außenwand des Hauses direkt zum Eingang des Dachgeschoss-Appartements führt.
-> Unter welchen Typ von Wohnung fällt dieses Dachgeschoss-Appartement nun? Typ I, II oder III?
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Zur Mindestmietdauer:
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Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, in dem eine Mietdauer von 6 Monaten vereinbart war. Diese sechs Monate sind bereits vor längerer Zeit abgelaufen. Im Anschluss habe ich mit der Vermieterin mündlich vereinbart, noch länger in der Wohnung zu bleiben, habe ihr zweimal die Miete für jeweils 3 weitere Monate in bar bezahlt und habe mir diese Zahlungen schriftlich bestätigen lassen. Über Kündigungsfristen haben wir vertraglich keine Regelung getroffen.
Ich hatte nun gehofft, nach Ablauf der insgesamt 12 Monate (6+3+3) problemlos ausziehen zu können, da ich nirgendwo irgendetwas unterschrieben hatte, was eine längere Mietdauer oder einen anderen Endtermin festlegen würde.
Meine Vermieterin hingegen argumentiert, dass - egal was wir vereinbart haben - für unser Mietverhältnis automatisch gilt, dass dieses frühestens nach einem Jahr gekündigt werden kann. Der frühestmögliche Auszugstermin wäre demnach nach 12 Monaten + 3 Monate Kündigungsfrist = 15 Monate.
Ich denke, die Frage, was hier gilt, hängt zusammen mit dem vorher erwähnten Punkt, nämlich, ob meine Wohnung zum Typ I, II oder III gehört.
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Meine Hoffnung
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Meine Hoffnung ist die, dass die von meiner Vermieterin vorgebrachte Argumentation dann gilt, wenn die Wohnung unter die Bestimmungen des MRG fällt, dass meine Wohnung aber zum Typ I gehört und dafür das MRG und damit auch diese Bestimmung nicht gilt und ich somit bereits nach 12 Monaten ausziehen kann.
Liege ich damit richtig?
Habe ich die Thematik richtig verstanden?
Was mich im Augenblick natürlich am meisten interessiert, ist, wie ich nun am besten weiter vorgehe. Dazu sind die oben genannten Fragen aber natürlich von entscheidender Bedeutung.
Vielen Dank an alle, die mir mit ihrer Beurteilung weiterhelfen können.
ich bin Mieter und möchte mein Mietverhältnis schnellstmöglich beenden und ausziehen. Dabei interessieren mich folgende Fragen:
* Wann kann ich frühestens ausziehen? Bin ich an eine bestimmte Mindestmietdauer gebunden, gilt für mich bspw. die Frist von 1 Jahr + 3 Monate wie im MRG beschrieben?
* Damit zusammenhängend:
Gelten für meine Wohnung die Bestimmungen des MRG überhaupt? Oder gehört meine Wohnung zum Typ I, für den die Bestimmungen des MRG nicht gelten? Allgemein, um welchen Typ von Mietobjekt handelt es sich bei mir? Typ I, II oder III?
Im Detail:
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Zur Klassifizierung meiner Wohnung:
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Meine Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines Doppelhauses. Dieses Doppelhaus besteht aus zwei an einer Wand zusammengebauten Häusern, die separate Eingänge und unterschiedliche Hausnummern haben.
In einem dieser Häuser wohnen meine (mir unbekannten Nachbarn). Im anderen Haus wohnt meine Vermieterin.
Bei ihrem Haus handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit einem ausgebauten 1-Zimmer-Dachgeschoss-Appartement. Dieses Dachgeschoss-Appartement ist mit der Wohnung der Vermieterin über eine Tür verbunden, besitzt aber auch einen separaten Einfang über eine nachträglich angebrachte Wendeltreppe, die an der Außenwand des Hauses direkt zum Eingang des Dachgeschoss-Appartements führt.
-> Unter welchen Typ von Wohnung fällt dieses Dachgeschoss-Appartement nun? Typ I, II oder III?
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Zur Mindestmietdauer:
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Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, in dem eine Mietdauer von 6 Monaten vereinbart war. Diese sechs Monate sind bereits vor längerer Zeit abgelaufen. Im Anschluss habe ich mit der Vermieterin mündlich vereinbart, noch länger in der Wohnung zu bleiben, habe ihr zweimal die Miete für jeweils 3 weitere Monate in bar bezahlt und habe mir diese Zahlungen schriftlich bestätigen lassen. Über Kündigungsfristen haben wir vertraglich keine Regelung getroffen.
Ich hatte nun gehofft, nach Ablauf der insgesamt 12 Monate (6+3+3) problemlos ausziehen zu können, da ich nirgendwo irgendetwas unterschrieben hatte, was eine längere Mietdauer oder einen anderen Endtermin festlegen würde.
Meine Vermieterin hingegen argumentiert, dass - egal was wir vereinbart haben - für unser Mietverhältnis automatisch gilt, dass dieses frühestens nach einem Jahr gekündigt werden kann. Der frühestmögliche Auszugstermin wäre demnach nach 12 Monaten + 3 Monate Kündigungsfrist = 15 Monate.
Ich denke, die Frage, was hier gilt, hängt zusammen mit dem vorher erwähnten Punkt, nämlich, ob meine Wohnung zum Typ I, II oder III gehört.
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Meine Hoffnung
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Meine Hoffnung ist die, dass die von meiner Vermieterin vorgebrachte Argumentation dann gilt, wenn die Wohnung unter die Bestimmungen des MRG fällt, dass meine Wohnung aber zum Typ I gehört und dafür das MRG und damit auch diese Bestimmung nicht gilt und ich somit bereits nach 12 Monaten ausziehen kann.
Liege ich damit richtig?
Habe ich die Thematik richtig verstanden?
Was mich im Augenblick natürlich am meisten interessiert, ist, wie ich nun am besten weiter vorgehe. Dazu sind die oben genannten Fragen aber natürlich von entscheidender Bedeutung.
Vielen Dank an alle, die mir mit ihrer Beurteilung weiterhelfen können.