Wasserschaden in darunterliegenden Wohnung !
Verfasst: 31.08.2012, 15:44
Guten Tag
Folgender Fall in Wohnung A läuft Wasser durch die Decke verursacht durch Wohnung B, darüberliegend.
Der Rohrbruch oder ähnliches wurde im Badezimmer in der Wohnung B geortet. Nun wurde mitgeteilt dass der Badezimmerboden aufgestemmt werden soll, da es nicht genau feststellbar ist woher der Schaden genau kommt.
Das aufstemmen kann auch wenn nötig durch den Vorraum von 8m durchgehen.
Die Baufirma war jetzt bereits das 4te mal in der Wohnung B zur Kontrolle, gestern wollten sie mit den Arbeiten anfangen obwohl die Hausverwaltung noch nicht einmal Kontakt aufgenommen hat.
Nun ist seit gestern das Badezimmer der Wohnung B blockiert, alles ausgeräumt, alles abgedeckt worden von der Baufirma. Heute sollte alles wieder beseitigt werden falls die Hausverwaltung noch keine Entscheidung getroffen hat damit das Bad genutzt werden kann. Die ist leider nicht geschehen und über das WE auch keiner erreichbar.
Beruflich wurden für diese Aktion schon 2 Tage Urlaub umsonst verbraucht. Wie sollte man jetzt weiter vorgehen und welche Rechte hat man ?
wünsche einen schönen Tag
Folgender Fall in Wohnung A läuft Wasser durch die Decke verursacht durch Wohnung B, darüberliegend.
Der Rohrbruch oder ähnliches wurde im Badezimmer in der Wohnung B geortet. Nun wurde mitgeteilt dass der Badezimmerboden aufgestemmt werden soll, da es nicht genau feststellbar ist woher der Schaden genau kommt.
Das aufstemmen kann auch wenn nötig durch den Vorraum von 8m durchgehen.
Die Baufirma war jetzt bereits das 4te mal in der Wohnung B zur Kontrolle, gestern wollten sie mit den Arbeiten anfangen obwohl die Hausverwaltung noch nicht einmal Kontakt aufgenommen hat.
Nun ist seit gestern das Badezimmer der Wohnung B blockiert, alles ausgeräumt, alles abgedeckt worden von der Baufirma. Heute sollte alles wieder beseitigt werden falls die Hausverwaltung noch keine Entscheidung getroffen hat damit das Bad genutzt werden kann. Die ist leider nicht geschehen und über das WE auch keiner erreichbar.
Beruflich wurden für diese Aktion schon 2 Tage Urlaub umsonst verbraucht. Wie sollte man jetzt weiter vorgehen und welche Rechte hat man ?
wünsche einen schönen Tag