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Mietwohnung - jetzt wird Haus verschenkt...

Verfasst: 30.08.2012, 22:40
von Barbara Haider
erledigt

Verfasst: 31.08.2012, 11:04
von MG
Handelt es sich um eine Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohnungen oder um ein Einfamilienhaus?

Bei letzterem müsst man erheben, welche Regelungen 1989 für die Einfamilienhäuser, insbesondere Kündigungsschutz, gegolten haben. Leider ist das Gesetz im RIS erst ab dem 2. WohnRÄnderungsGesetz 1991 abrufbar und da wäre auch das Einfamilienhaus unter dem Kündigungsschutz gestanden.

Wenn Ihr Mietvertrag Kündigungsschutz hat, dann bestaht keine Notwendigkeit einen neune Mietvertrag abzuschließen, sondern Ihre Schwester tritt in diesen ein zu selben Bedingungen ein und kann ihn nur bei wichtigen Gründen kündigen.

Sollte damals kein KÜ-Schutz gegolten haben, dann tritt sie genauso ein, könnte den Mietvertrag aber auch ohne Gründe kündigen, da müssten Sie mit ihr verhandeln.

mfG
RA Michael GRuner

Verfasst: 31.08.2012, 14:16
von Barbara Haider
erledigt

Verfasst: 02.09.2012, 07:48
von MG
Das hilft den anderen Forumsteilnehmern: Zueerst Fragen stellen und diese nac Beantwortung loeschen. Wie kommt man auf solche Ideen?[/code]

Verfasst: 08.09.2012, 23:29
von Hank
JUSLINE ist eine der am schnellsten wachsenden Internet-Plattformen Österreichs. Im Juli 2012 verzeichnete jusline.at 101.025 unterschiedliche Besucher (unique visitors). Täglich besuchten jusline.at durchschnittlich 6.707 Nutzer.

Könnte also heutzutage leicht sein, dass der Prozessgegner mitliest, oder?