Gemeinschaftsstrom & Gartenaufteilung bei vermietetem MF

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hasi3
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Gemeinschaftsstrom & Gartenaufteilung bei vermietetem MF

Beitrag von hasi3 » 14.08.2012, 17:38

Ich bin Eigentümer eines 2-Famielienhauses. Nach dem Tod der Großmutter gehört die andere Hälfte meinem Großvater, der jedoch im Pflegeheim ist und besachwaltert ist.
Nach nunmehr 2 Jahren bekam der Sachwalter Druck vom Richter wegen PVA-Kosten das Haus zu vermieten oder zu verkaufen. Ich hätte es gekauft gemäß Schätzgutachten doch nun befasst sich schon dritter Richter damit! Dieser meint um diesen Preis wird es nicht verkauf sondern um plus 20%. Diese 25.000€ mehr sehe ich nicht ein.
Nun zur Frage: Die 2 Wohnungen/Stockwerke sind ja gut getrennt (Strom/Wasser), aber die gemeinschaftlich genutzten Räume Dachboden, Keller, Garage &Garten eben nicht ,vor allem wegen Gemeinschaftsstrom. Kann der Sachwalter das einfach so vermieten ohne die Stromkreise zu trennen bzw. gegebenenfalls einen dritten Stromzähler zu installieren? Muss ich mich da an den Kosten beteiligen? Müßte auch nicht der Garten getrennt werden?(Habe Hund und will nicht das der jemanden beißt)

Besten Dank für Antworten zu diesem Thema !



Hank
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Beitrag von Hank » 19.08.2012, 22:37

Es ist immer schlimm, wenn nichts anderes über bleibt, als für einen Verwandten einen Sachwalter bestellen zu müssen, das stellt nämlich einen massiven Eingriff in die Rechte einer Person dar und sollte immer das letzte Mittel sein!

Und natürlich muss der Richter schauen, dass kein Vermögen verschleudert wird. Die Bezeichnung "Sachwalter" verdeckt leider den Umstand, dass es um einen Menschen geht, der nicht mehr für sich selber entscheiden kann - "besachwaltern" ist ein beschönigender Ausdruck für "bevormunden", früher hieß es ja "Vormund".

Im Vordergrund soll das „Wohl des Betroffenen” und nicht das der Erben oder naher Angehöriger stehen. Der Sachwalter ist daher verpflicht, dem Gericht in bestimmten Abständen Rechnung zu legen. Die Aufgabe von Sachwaltern beschränkt sich jedenfalls nicht auf bloße Vermögensvorsorge, sondern umfasst auch persönliche Fragen.

Erleiden Betroffene durch eine Pflichtverletzung des Sachwalters einen Schaden, haftet der Sachwalter schon bei leichter Fahrlässigkeit.

Die Kosten (Zivilinigenieur, Parifizierung) einer Realteilung des Hauses wird wohl der zu bestreiten haben, der auf die Teilung drängt, vielleicht muss auch ein Servitut für den Garten bestellt werden und Ihr Großvater muss wahrscheinlich auch diese Kosten von seinem Vermögen bezahlen.

Für so einen Fall würde ich zur Sicherheit einen Anwalt beziehen, weil hier geht es um Rechtsgestaltung, dass man eben einen guten Vertrag mit der günstigsten Kostenvariante ausverhandelt.

Weil die Pflegeheime usw. mittlerweile versiert sind, mit wenig Personal zu arbeiten, dafür für alles sofort einen Sachwalter zu bestellen und in Einzelfällen auf Kosten der Bewohner und deren Verwandten teure, nicht immer menschenwürdige und bürokratische Strukturen aufrechterhalten, meine Meinung.

HAnk 8) 8) 8) 8)

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