Kaputter Fußboden und kaum Schalldämmung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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aaaa
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Kaputter Fußboden und kaum Schalldämmung

Beitrag von aaaa » 11.08.2012, 13:49

1.) Ich bin vor etwa zwei Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Der Holzfußboden im Wohnzimmer war stark zerkratzt (Ein Bekannter von mir fragte mich treffend, ob der Vormieter Schlittschuh' darauf gelaufen sei.), und Sesselleisten fehlten. Ich meldete das gleich beim Einzug bei meiner Genossenschaft (ÖSW), und bat um Korrektur (Das der Boden bei Übergabe als ordnungsgemäß betrachtet werden soll steht sogar im Mietvertrag). Ich meldete das mehrmals, es war ein Horror überhaupt jemanden an den Apperat zu bekommen, die Reaktion blieb aber aus. Einzug war Anfang Juni, Anfang Juli meldete sich dann ein Handwerker bei mir, er wäre vom ÖSW beauftragt, und würde nächste Woche kommen. Bis dahin hatte ich den Boden selbst richten lassen.
Wie viel kann ich von der Genossenschaft für die Korrektur des Bodens nun verlangen. Ein fachkundiger Bekannter von mir hat mir schwarz einen Laminatboden darüber gelegt. Kann ich nur die Materialkosten verlangen, alles (Habe ihn natürlich bezahlt), oder gar nichts?

2.) Die Wohnung ist extrem schalldurchlässig (Baujahr ~1960), was mir leider erst nach Einzug auffiel. Eine Wand liegt zum Gang, und lässt mich vieles durchhören (jedes Anläuten und Eingangstüre öffnen und schließen). Zudem höre ich jeden Schritt und das Knarzen des Fußbodens meines Nachbars über mir. Wenn bei ihm jemand anläutet, höre ich vom Gang her das Läuten der Gegensprechanlage und die Stimme des Besuchers beim Eingang, und das Läuten der Gegensprechanlage und die Stimme des Nachbars über mir.
Furchtbar!
Was kann man hier machen?



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 19.08.2012, 23:04

Klar, der Vermieter hat das Objekt in einem ordentlichen, vertragsgemäßen und auch ortsüblichen Zustand zu übergeben.

Vielleicht hätte Sie etwas geduldiger sein müssen, denn je nach Größe der Genossenschaft können die Termine mit den Vertragsfirmen schon etwas dauern und Anfang Juli wäre für einen beschädigten, aber ohne Gefahr begehbaren Boden mM noch vertretbar gewesen.

Ein Laminatboden stellt an sich nur eine unwesentliche Veränderungen am Mietobjekt dar, für die man nicht um Zustimmung beim Vermieters zu fragen brauchet, daher müsste der Vermieter die Kosten zumindest bis zur vorgesehenen Höhe übernehmen.

Schalldämmung wird aber eher nicht zur allgemeinen Erhaltungspflicht des Vermieters gehören, weil vieles von der subjektiven Lärmempfindlichkeit abhängt - in den frühen 60er Jahren ohne großartige Unterhaltungselektronik waren hellhörige Wände kaum ein Problem, sondern sorgten für billige und schnell gebaute Wohnungen.

Der Vermieter hat den Mieter jedenfalls gegen Störungen durch Dritte zu schützen, etwa bei unzumutbarer Lärmbelästigung, typische Geräusche am Gang werden aber kaum als wesentliche Beeinträchtigung gelten.

Schlecht wärme- und schalldichtende Fenster und Türen sind auf alle Fälle allgemeine Teile des Hauses und damit durch den Vermieter auszutauschen.

Der Vermieter wäre zur Schalldämmung verpflichtet, wenn die Mehrheit der Mieter mit dem Vermieter eine Verbesserung vereinbaren, allerdings dürfen die Mieter, die nicht mitmachen nicht mit den Kosten belastet werden...

Kann aber natürlich alles ganz anders sein, weil das Mietrecht ein unübersichtlicher Dschungel mit vielen Fallstricken ist. Man muss sich die Unterlagen/Vertrag, z.B. von der AK, genau anschauen lassen, dazu das Objekt, die Ansprechpartner bei der Hausverwaltung usw., damit es möglichst ohne Brösel abgeht...

HAnk

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