Instandhaltung
Verfasst: 29.07.2012, 13:11
Servus,
wir haben ein kleines Problem mit den Ansichten unseres Vermierters bezüglich der Instandhaltung des Geschirrspülers in einer EBK. Da wir bald ausziehen verlangt unser Vermieter von uns den Geschirrspüler (dieser ist jetzt mind. 5 Jahre alt und funktioniert auch noch, allerdings muss ein Holzlöffel als Keil zum Verschließen der Türe eingesteckt werden) zu erneuern. Die Spülleistung und alle Weiteren Ansprüche, die man an einen Geschirrspüler stellt sind nach wie vor einwandfrei.
Zudem sei vieleicht noch gesagt, dass unser Vermieter gleich in die Küche gestürmt ist und ohne sich vom Zustand der Machine zu überzeugen gesagt hat, dass diese umgehend erneuert werden muss.
In unserem Mietvertrag steht unter §12. Sonstiges:
"Der Mieter bestätigt die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustad übernommen zu haben.
Der Mieter verzichtet gegenüber dem Vermieter auf den Einsatz von Investitionen und wird auf Verlangen des vermieters den Ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
Die zur Verfügung gestellten Geräte (Eiskasten, Geschirrspüler etc.) und Einrichtungsgegenstände sind zu Warten. Die Kosten für Reparaturen die während der Mietzeit anfallen trägt der Mieter."
Nun Frage ich mich (Mietvertrag unterliegt dem MRG), ob der Vermieter es sich nicht ein wenig einfach macht mit der Kostenabwälzung auf uns (Er möchte 600€ für eine Neue inkl. Installation) und ob es sinnvoll wäre ihn auf § 1096 ABGB zu verweisen, sodass er evtl. die Kosten übernehmen muss?
Vielen lieben Dank im Voraus
André
wir haben ein kleines Problem mit den Ansichten unseres Vermierters bezüglich der Instandhaltung des Geschirrspülers in einer EBK. Da wir bald ausziehen verlangt unser Vermieter von uns den Geschirrspüler (dieser ist jetzt mind. 5 Jahre alt und funktioniert auch noch, allerdings muss ein Holzlöffel als Keil zum Verschließen der Türe eingesteckt werden) zu erneuern. Die Spülleistung und alle Weiteren Ansprüche, die man an einen Geschirrspüler stellt sind nach wie vor einwandfrei.
Zudem sei vieleicht noch gesagt, dass unser Vermieter gleich in die Küche gestürmt ist und ohne sich vom Zustand der Machine zu überzeugen gesagt hat, dass diese umgehend erneuert werden muss.
In unserem Mietvertrag steht unter §12. Sonstiges:
"Der Mieter bestätigt die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustad übernommen zu haben.
Der Mieter verzichtet gegenüber dem Vermieter auf den Einsatz von Investitionen und wird auf Verlangen des vermieters den Ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
Die zur Verfügung gestellten Geräte (Eiskasten, Geschirrspüler etc.) und Einrichtungsgegenstände sind zu Warten. Die Kosten für Reparaturen die während der Mietzeit anfallen trägt der Mieter."
Nun Frage ich mich (Mietvertrag unterliegt dem MRG), ob der Vermieter es sich nicht ein wenig einfach macht mit der Kostenabwälzung auf uns (Er möchte 600€ für eine Neue inkl. Installation) und ob es sinnvoll wäre ihn auf § 1096 ABGB zu verweisen, sodass er evtl. die Kosten übernehmen muss?
Vielen lieben Dank im Voraus
André