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Kategorieausgleich unter 30 m²

Verfasst: 27.07.2012, 11:18
von Eckhart
Kann eine Wohnung unter 30 m² durch Kategorieausgleich Kategorie A Wohnung sein?

Verfasst: 29.07.2012, 21:08
von Hank
An sich ja, weil fehlende Voraussetzungen, also kleiner als 30m2 durch andere Vorzüge wieder ausgeglichen werden können.

Dann muss man schauen, ob die Wohnung überhaupt dem Mietrecht voll unterliegt bzw. ob der Kategorie-Mietzins überhaupt noch anzuwenden ist, weil eigentlich geht es um den Richtwert-Mietzins für eine sog. Normwohnung, was sicher wiederum kompliziert sein dürfte, weil es viele Zu- und Abschlagskriterien gibt.

Die Kategorien (außer D) haben so viel ich weiß hauptsächlich nur mehr für die Bemessung von Betriebs- und Verwaltungskosten eine wichtige Bedeutung.

Die Vermieter versuchen natürlich immer, einen angemessenen Mietzins herauszuschlagen, was nicht selten vor der Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten endet und von Sachverständigen erhoben werden muss.

Mietrecht ist jedenfalls eine ziemlich unübersichtliche Materie mit vielen Fallstricken und Ausnahmen, man könnte daher auch kostenlos bei der AK anhand der konkreten Unterlagen nachfragen, falls man dort Mitglied ist.

Verfasst: 30.07.2012, 12:59
von Eckhart
Vielen Dank für die Antwort.

Ich hätte mir eine Wohung unter 30 m² und damit Kategorie B Wohnung im Vollanwedungsbereich des MRG gesucht.

Wenn dieses Merkmal ausgeglichen werden kann, suche ich mir lieber eine 10 m² größere, die dann deutlich mehr Komfort bietet.