Bürgschft für Mietrückstände
Verfasst: 08.07.2012, 12:43
Hallo team
Ich bin für meine Ex-Freundin als Bürge für (Originaltext) zur Bezahlung sämtlicher Forderungen die aus dem Mietverhältnis entstehen als Bürge und Zahler unwiederruflich zu ungeteilten Handen" eingetreten.
Ist die Hausverwaltung verpflichtet mich über Mietrückstände laufend zu informieren, oder kann es auch sein dass z..B. nach einem jahr von unbezahlter Miete eine Forderung kommt?
Ich bin für meine Ex-Freundin als Bürge für (Originaltext) zur Bezahlung sämtlicher Forderungen die aus dem Mietverhältnis entstehen als Bürge und Zahler unwiederruflich zu ungeteilten Handen" eingetreten.
Ist die Hausverwaltung verpflichtet mich über Mietrückstände laufend zu informieren, oder kann es auch sein dass z..B. nach einem jahr von unbezahlter Miete eine Forderung kommt?