Investionsersatz
Verfasst: 16.06.2012, 08:29
Hallo,
ich habe 11 Jahre in einer Genossenschaftswohnung (zur Miete) gewohnt und ziehe nächstes Monat aus. Hab die Wohnung damals von meiner Cousine übernommen. Ihr Lebensgefährte hat das Badezimmer eingebaut und Parkettboden verlegt, da es sich um eine sehr alte Wohnung mit WC am Gang handelte.
Die Miete war die 11 Jahre sehr günstig (160 EUR) für 54 m2. Momentan beträgt die Miete 195 EUR.
Nach meiner Kündigung war die Hausverwalterin zur Besichtigung da. Die Miete wird jetzt nach oben gesetzt (von Kategorie D auf B gesetzt). Habe ich Anspruch auf Investitionsersatz? Ich habe natürlich keine Rechnungen, da die Arbeiten vom Lebensgefährten meiner Cousine durchgeführt wurden. Hab nur ein Schreiben aus dem hervorgeht, dass ich 15000EUR Ablöse für Bad, Esszimmer etc bezahlt habe. Die Änderungen an der Wohnung wurden damals angezeigt (der damalige Hausverwalter ist mittlerweile in Pension). Die Hausverwalterin hat zu mir gesagt, dass das Bad nach 10 Jahren in das Eigentum der Genossenschaft übergeht. Hab mich schon etwas schlau gemacht. Die Frist lt. § 10 hab ich überschritten (14 Tage nach Kündigung) kann ein Antrag auf Investionsersatz gestellt werden. Bin für jeden Tip dankbar!
ich habe 11 Jahre in einer Genossenschaftswohnung (zur Miete) gewohnt und ziehe nächstes Monat aus. Hab die Wohnung damals von meiner Cousine übernommen. Ihr Lebensgefährte hat das Badezimmer eingebaut und Parkettboden verlegt, da es sich um eine sehr alte Wohnung mit WC am Gang handelte.
Die Miete war die 11 Jahre sehr günstig (160 EUR) für 54 m2. Momentan beträgt die Miete 195 EUR.
Nach meiner Kündigung war die Hausverwalterin zur Besichtigung da. Die Miete wird jetzt nach oben gesetzt (von Kategorie D auf B gesetzt). Habe ich Anspruch auf Investitionsersatz? Ich habe natürlich keine Rechnungen, da die Arbeiten vom Lebensgefährten meiner Cousine durchgeführt wurden. Hab nur ein Schreiben aus dem hervorgeht, dass ich 15000EUR Ablöse für Bad, Esszimmer etc bezahlt habe. Die Änderungen an der Wohnung wurden damals angezeigt (der damalige Hausverwalter ist mittlerweile in Pension). Die Hausverwalterin hat zu mir gesagt, dass das Bad nach 10 Jahren in das Eigentum der Genossenschaft übergeht. Hab mich schon etwas schlau gemacht. Die Frist lt. § 10 hab ich überschritten (14 Tage nach Kündigung) kann ein Antrag auf Investionsersatz gestellt werden. Bin für jeden Tip dankbar!