Investionsersatz

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enjoy82
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Investionsersatz

Beitrag von enjoy82 » 16.06.2012, 08:29

Hallo,

ich habe 11 Jahre in einer Genossenschaftswohnung (zur Miete) gewohnt und ziehe nächstes Monat aus. Hab die Wohnung damals von meiner Cousine übernommen. Ihr Lebensgefährte hat das Badezimmer eingebaut und Parkettboden verlegt, da es sich um eine sehr alte Wohnung mit WC am Gang handelte.
Die Miete war die 11 Jahre sehr günstig (160 EUR) für 54 m2. Momentan beträgt die Miete 195 EUR.
Nach meiner Kündigung war die Hausverwalterin zur Besichtigung da. Die Miete wird jetzt nach oben gesetzt (von Kategorie D auf B gesetzt). Habe ich Anspruch auf Investitionsersatz? Ich habe natürlich keine Rechnungen, da die Arbeiten vom Lebensgefährten meiner Cousine durchgeführt wurden. Hab nur ein Schreiben aus dem hervorgeht, dass ich 15000EUR Ablöse für Bad, Esszimmer etc bezahlt habe. Die Änderungen an der Wohnung wurden damals angezeigt (der damalige Hausverwalter ist mittlerweile in Pension). Die Hausverwalterin hat zu mir gesagt, dass das Bad nach 10 Jahren in das Eigentum der Genossenschaft übergeht. Hab mich schon etwas schlau gemacht. Die Frist lt. § 10 hab ich überschritten (14 Tage nach Kündigung) kann ein Antrag auf Investionsersatz gestellt werden. Bin für jeden Tip dankbar!



Hank
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Beitrag von Hank » 16.06.2012, 22:38

Für den Investitionsersatz nach § 10 ist Schriftlichkeit und Rechtzeitigkeit Voraussetzung, nämlich 14 Tage nach Zustellung der Kündigung beim Vermieter.

Die Voraussetzungen des §10 MRG sind ziemlich streng und vor allem kompliziert und gelten nur für ganz bestimmte Investitionen, der jährliche Abschreibungssatz beträgt meist 10%, das Bad ist daher nach dieser Formel schon abgeschrieben.

Man kann allerdings für nützliche Aufwendungen, die dem Vermieter noch weiter objektiv nützen, z.b. auch die Parkettböden, einen Ersatzanspruch nach § 1097 ABGB versuchen durchzusetzen.

Das geht allerdings nicht Außerstreit bzw. über die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten, sondern nur im normalen streitigen Verfahren, und zwar innerhalb von 6 Monaten nach Rückstellung der Wohnung.

Man könnte aber auch versuchen, vom Nachmieter eine Ablöse zu verlangen. Die Kategorienanhebung hat mM sowieso eher wenig Bedeutung für den neuen Mieter, da der Richtwertmietzins zählt, der sich aus komplizierten Abschlägen und Zuschlägen errechnet.

Man muss sich aber die ganzen Unterlagen anschauen und vor allem den Erhaltungszustand der Wohnung, damit man abschätzen kann, ob sich Kämpfen lohnt.

Bei AK, Mietzinsschlichtungsstelle oder beim wöchentlichen Amtstag am Bezirksgericht können Sie sich sowieso noch eigens informieren lassen, das Mietrecht ist nämlich ein unübersichtlicher Dschungel mit vielen Fallstricken.

enjoy82
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Beitrag von enjoy82 » 18.06.2012, 11:04

Vielen Dank für die Informationen

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