Hallo
Ich und mein Mitbewohner haben grade eine neue Wohung bekommen, die uns super zusagt. Deshalb wollen wir aus unserer alten Wohnung ausziehen. Dazu steht im Mietvertrag: "Das Mietverhältnis kann vom Mieter jedoch ab dem 30. April 2011 unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu den Kündigungsterminen 30.4. mit Wirksamkeit zum 31.7. und zum 30.11 mit Wirksamkeit zum 28. bzw. 29.2. mittels eingeschriebenen Briefes oder bestätigtem e-mail aufgekündigt werden."
Da jetzt der 5.6. ist, bedeutet das, dass wir bis inklusive Februar des nächsten Jahres Miete zahlen müssen? Oder gibt es hier gesetzliche Vorschriften die was anderes erzählen. Denn wenn wir in die neue Wohnung bereits ab September einziehen, wäre das doch ordentlich blöd.
Wir haben mit dem Vermieter noch nicht genauer darüber geredet, ihm nur gesagt dass wir ausziehen und er hat dann was von den Terminen im Vertrag gesagt und wir hatten beiderseits den Vertrag nicht im Kopf.
Ich hoffe man kann mir helfen. Danke
Kündigungsfrist
Es handelt sich hier wohl sicher um eine studentisch genutzte Wohnung, und da muss man auch die Anliegen des Vermieters verstehen, nämlich, dass er Leerstände unterm Semester möglichst vermeiden will.
Dann ist die Frage welcher Anwendungstyp die Wohnung ist - Vollanwendung, Teil- oder Nichtanwendung des MRG, wahrscheinlich wird es sich um einen befristeten Mietvertrag auf drei Jahre oder so handeln.
Nach Mietrechtgesetz hat der Mieter jedenfalls das uneingeschränkte Recht frühestens nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist zum Monatsletzten ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Aber muss wiederum schauen was im Vertrag - schriftlich - vereinbart wurde. Verträge sind einzuhalten. Man kann sicher mit dem Vermieter reden und verhandeln - und ihm z.B. zwei neue verlässliche Nachmieter bringen.
HAnk

Dann ist die Frage welcher Anwendungstyp die Wohnung ist - Vollanwendung, Teil- oder Nichtanwendung des MRG, wahrscheinlich wird es sich um einen befristeten Mietvertrag auf drei Jahre oder so handeln.
Nach Mietrechtgesetz hat der Mieter jedenfalls das uneingeschränkte Recht frühestens nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist zum Monatsletzten ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Aber muss wiederum schauen was im Vertrag - schriftlich - vereinbart wurde. Verträge sind einzuhalten. Man kann sicher mit dem Vermieter reden und verhandeln - und ihm z.B. zwei neue verlässliche Nachmieter bringen.
HAnk




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