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mietvertrag fuer ein haus betreffend instandhaltung..

Verfasst: 19.05.2012, 13:52
von fluegelpapa2
bitte kann mir jemand sagen inwieweit fuer mich als mieter eines einfamilienhauses folgender punkt im mietvertrag bindend ist, bzw dieser punkt dem gesetz entspricht? (ich muss bin ende mai den vertrag unterschreiben..)

"INSTANDHALTUNG:

"alle waehrend der bestandsdauer des mietvertrages erforderlichen instandhaltungen, soferne sie den bestandsgegenstand betreffen, gehen zu lasten der mieter und sind von diesen unverzueglich zu veranlassen ohne anspruch auf kostenersatz."

es kann doch wohl nicht sein , dass ich fuer schaeden zb am dach oder den wasser - bzw elektrischen leitungen im hause haftbar bin??

vielen dank fuer eure hilfe!

gruss andré

Verfasst: 19.05.2012, 19:49
von selina
Ihre Information ist natürlich aus dem Zusammenhang gerissen.
Man müsste also den gesamten Inhalt des MV kennen, um eine treffsichere Stellungnahme abgeben zu können.

So wie Sie das posten widerspricht die Klausel im Mietvertrag eindeutig §1096 ABGB.

Vor Vertragsunterfertigung würde ich daher auf jeden Fall bei der Mietrechtsberatung der AK um Durchsicht ersuchen, sofern Sie Mitglied der AK sind.
Andernfalls sollten Sie einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt den Vertrag vorlegen, oder einer Mieterschutzorganisation beitreten.

Verfasst: 19.05.2012, 20:06
von fluegelpapa2
hallo selina!

vielen dank fuer die info!

lg andré

Verfasst: 21.05.2012, 01:17
von Hank
Einfamilienhäuser sind vom MRG mit seinen vielen zwingenden Bestimmungen ausgenommen.

Bei Bestandverträgen nach ABGB hat der Vermieter viel mehr Spielraum, da es nachgiebiges Recht ist das durch Vertrag frei gestaltbar ist und wo eben versucht wird, möglichst viel Last auf den Mieter bis an die Grenzen der Sittenwidrigkeit abzuwälzen.

Angebot und Nachfrage bestimmen hier verstärkt den Preis und die Konditionen.

Verfasst: 21.05.2012, 07:23
von fluegelpapa2
vielen dankl hank!

Sittenwidrig?

Verfasst: 30.04.2013, 21:44
von violets
Ist so ein Absatz im Vertrag (ABGB) denn sittenwidrig? Ich hab nämlich auch so einen ähnlichen Absatz in meinem Vertrag stehen:
8. Instandhaltung
Der Mieter erklärt bei Übergabe, den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem und gutem Gebrauchszustand übernommen zu haben und, dass der Mietgegenstand zum bedungenen Gebrauch tauglich ist. Er verpflichtet sich, den Mietgegenstand stets in ordentlichem und gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten
Der Mietgegenstand ist
Der Mietvertrag bildet einen Teil dieser Liegenschaft, nämlich die Wohnung Top Nr. 1, im Erdgeschoß bestehend aus Vorraum, Bad, WC, Küche, Wohnzimmer und 2 Schlafzimmern im Gesamtausmaßnvon ca. 70m2 zuzüglich sämtlicher Nebengebäude, Innenhof und Garten.
Dass ich den Garten und den Innenhof pflege ist klar, dass ich meine Wohnung instand halte und kleinere Reparaturen selbst bezahlen muss ist mir auch klar - aber muss ich jetzt z.B. das Dach und die Stützpfeiler der Nebengebäude oder die Treppe zum Dachboden, die im Nebengebäude liegt, reparieren? Oder ist es sittenwidrig, einem Mieter diese großen und teuren Instandhaltungsarbeiten aufzuhalsen, nachdem ihm das Objekt ja nicht gehört?

Verfasst: 30.04.2013, 22:39
von Ratlex
Sie haben heute auch ein weiteres Posting platziert. Handelt es sich bei beiden um denselben Mietvertrag?

Ja genau!

Verfasst: 30.04.2013, 23:05
von violets
Es ist genau dieser Mietvertrag.

LG
violet