Besitzstörungsklage & Fragen zu Mietrecht (Untermieter?)
Verfasst: 10.05.2012, 13:08
Guten Tag!
Ich hoffe Sie können mir meine Fragen zum Mietrecht beantworten.
Folgendes Szenario:
Vermieter: eine GbmH
Mieter: mein Stiefvater (verheiratet mit meiner Mutter - anderer Familienname als ich)
Wohnung wird verwendet von: meiner Freundin (nicht hier gemeldet) und mir.
Wird bezahlt von: mir mit meinem Stiefvater als Zahlungspflichtigen im entsprechenden Feld.
Meine Freundin hat auf ihren Hauptwohnsitz ein Schreiben vom Rechtsanwalt bekommen. Eine Klage vom Vermieter! Und zwar eine Besitzstörungsklage wegen einem widerrechtlich abgestellten Wagen auf dem Parkplatz welcher für mich reserviert ist. Der Wagen gehört klarerweise meiner Freundin.
Die Fragen:
Darf ich die Wohnung nutzen und bezahlen auch wenn der offizielle Mieter (mein Stiefvater) nicht hier wohnt? Kündigungsgrund?
Darf meine Freundin sich hier aufhalten/hier wohnen? Sie ist weder hier gemeldet, noch sind wir verheiratet.
Ich freue mich auf klärende Antworten! Möchte nicht unvorbereitet beim Vermieter anrufen.
Danke LG
Stefan
Ich hoffe Sie können mir meine Fragen zum Mietrecht beantworten.
Folgendes Szenario:
Vermieter: eine GbmH
Mieter: mein Stiefvater (verheiratet mit meiner Mutter - anderer Familienname als ich)
Wohnung wird verwendet von: meiner Freundin (nicht hier gemeldet) und mir.
Wird bezahlt von: mir mit meinem Stiefvater als Zahlungspflichtigen im entsprechenden Feld.
Meine Freundin hat auf ihren Hauptwohnsitz ein Schreiben vom Rechtsanwalt bekommen. Eine Klage vom Vermieter! Und zwar eine Besitzstörungsklage wegen einem widerrechtlich abgestellten Wagen auf dem Parkplatz welcher für mich reserviert ist. Der Wagen gehört klarerweise meiner Freundin.
Die Fragen:
Darf ich die Wohnung nutzen und bezahlen auch wenn der offizielle Mieter (mein Stiefvater) nicht hier wohnt? Kündigungsgrund?
Darf meine Freundin sich hier aufhalten/hier wohnen? Sie ist weder hier gemeldet, noch sind wir verheiratet.
Ich freue mich auf klärende Antworten! Möchte nicht unvorbereitet beim Vermieter anrufen.
Danke LG
Stefan