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Besitzstörungsklage & Fragen zu Mietrecht (Untermieter?)

Verfasst: 10.05.2012, 13:08
von Stefan3
Guten Tag!

Ich hoffe Sie können mir meine Fragen zum Mietrecht beantworten. :)

Folgendes Szenario:
Vermieter: eine GbmH
Mieter: mein Stiefvater (verheiratet mit meiner Mutter - anderer Familienname als ich)
Wohnung wird verwendet von: meiner Freundin (nicht hier gemeldet) und mir.
Wird bezahlt von: mir mit meinem Stiefvater als Zahlungspflichtigen im entsprechenden Feld.

Meine Freundin hat auf ihren Hauptwohnsitz ein Schreiben vom Rechtsanwalt bekommen. Eine Klage vom Vermieter! Und zwar eine Besitzstörungsklage wegen einem widerrechtlich abgestellten Wagen auf dem Parkplatz welcher für mich reserviert ist. Der Wagen gehört klarerweise meiner Freundin.

Die Fragen:
Darf ich die Wohnung nutzen und bezahlen auch wenn der offizielle Mieter (mein Stiefvater) nicht hier wohnt? Kündigungsgrund?
Darf meine Freundin sich hier aufhalten/hier wohnen? Sie ist weder hier gemeldet, noch sind wir verheiratet.

Ich freue mich auf klärende Antworten! Möchte nicht unvorbereitet beim Vermieter anrufen.

Danke LG
Stefan

Verfasst: 10.05.2012, 21:25
von selina
Ich denke hier sollte der Stiefvater (als Mieter) mit dem Vermieter in Kontakt treten.

Er sollte freundlich klarstellen, dass die Freundin seines Stiefsohnes (also Ihnen) häufig hier zu Besuch ist, und dabei den zur Wohnung gehörigen Parkplatz mit seinem Einverständnis benutzt.

Damit dürfte dann vermutlich alles geklärt sein.

Zu ihrer zweiten Frage:
Natürlich darf Sie Ihre Freundin besuchen, so oft und so lange wie der Mieter diesen Besuchen zustimmt.
Sollte sie allerdings dauerhaft bei Ihnen wohnen, müßte sie zumindest einen Nebenwohnsitz in dieser Wohnung anmelden.
Ansonsten wäre es ein Verstoss gegen das Meldegesetz.

Strengere Maßstäbe gibt es bei geförderten Wohnungen, aber das trifft hier ja offensichtlich nicht zu.

Verfasst: 11.05.2012, 16:04
von Stefan3
Guten Tag!

Vielen Dank für die rasche Klarstellung!
Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass der Parkplatz garnicht, wie wir bisher (seit fast 20 Jahren) zumindest dachten, zu unserer Wohnung dazu gehört.
Wir haben also gar keinen Parkplatz sagt die Hausverwaltung!

Ich gehe im Moment davon aus, dass bei dem Verkauf des Objekts vor weniger als einem Jahr, ein Fehler passiert ist.

Sind gerade am recherchieren, was da passiert ist... bin gespannt.

Eine Frage ist dennoch noch offen: Ist es nun gesetzlich erlaubt, dass ich als Stiefsohn die Wohnung nutze? Mein Stiefvater nutzt die Wohnung selbst nicht. Gibt es entsprechende Klauseln im Mietvertrag?

Danke nochmal und LG

Verfasst: 12.05.2012, 06:38
von Hank
Ich würd' sagen, das Nichtwohnen des Hauptmieters in der Wohnung bereits ein Kündigungsgrund.