Mietrecht: Teiluntervermietung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Merpe
Beiträge: 1
Registriert: 04.05.2012, 08:44

Mietrecht: Teiluntervermietung

Beitrag von Merpe » 04.05.2012, 09:10

Besteht die Möglichkeit eine Hauptmietwohnung Teilunterzuvermieten?
Eine komplette vertragliche Untervermietung ist nicht möglich.
Wenn ja, in welcher Form ist dies vertraglich zu regeln? Durch einen Vertrag mit dem Hauptmieter?

Besten Dank,
Peter Merhar



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 06.05.2012, 02:08

Man muss auch mit dem Eigentümer der Wohnung reden, weil die meisten Hauptmietverträge enthalten ein ausdrückliches Untermietverbot, wobei sich der Vermieter im Rahmen des MRG wiederum nur wegen wichtiger Gründe darauf berufen kann:

Vor allem darf der Untermietzins nicht unverhältnismäßig hoch sein, es darf die Kapazität der Wohnung nicht überstrapaziert werden bzw. der Hausfriede darf nicht gestört werden.

Außerdem soll ein mündlicher oder schriftlicher Untermietvertrag mit dem Hauptmieter nicht zur Umgehung des MRG herhalten und so dem Untermieter die Rechte als Hauptmieter vorenthalten.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 103 Gäste