Alter Mietvertrag und nicht vergebührt!
Verfasst: 23.04.2012, 15:25
Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit meinem Mietvertrag!
Und zwar habe ich den 2010 abgeschlossen wobei es sich um einen alten Vertag handelt der scheinbar auch noch falsch ausgefüllt wurde!
§2. Mietzeit
1. Das Mietverhältnis beginnt am 15.04.2010 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann unter Einhaltung einer einmonatigen - vierteljählichen - halbjährigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats - gerichtlich aufgekündigt werden.
oder
2. Das Mietverhältnis beginnt am 15.04.2010 und wird auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen und endet daher am 15.04.2013, ohne daß es einer weiteren Aufkündigung bedarf.
Die unterstrichen Wörter sind bei mir durchgestrichen!
Ich frage mich jetzt nur was richtig ist?
Mietdauer: 3 Jahre oder unbefristet?
Kündigungsfrist für Mieter oder auch Vermieter?
Muss gerichtlich gekündigt werden? Bzw. Was kann der Vermieter machen wenn ich nach den 3 Jahren nicht ausziehe?
Zudem ist der Vertrag nicht vergebührt also wurde mir die Wohnung auch schwarz vermietet! Wie sieht es da aus?
Würde mich freuen wenn man mir etwas helfen könnte!
Vielen Dank Tom
ich habe ein kleines Problem mit meinem Mietvertrag!
Und zwar habe ich den 2010 abgeschlossen wobei es sich um einen alten Vertag handelt der scheinbar auch noch falsch ausgefüllt wurde!
§2. Mietzeit
1. Das Mietverhältnis beginnt am 15.04.2010 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann unter Einhaltung einer einmonatigen - vierteljählichen - halbjährigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats - gerichtlich aufgekündigt werden.
oder
2. Das Mietverhältnis beginnt am 15.04.2010 und wird auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen und endet daher am 15.04.2013, ohne daß es einer weiteren Aufkündigung bedarf.
Die unterstrichen Wörter sind bei mir durchgestrichen!
Ich frage mich jetzt nur was richtig ist?
Mietdauer: 3 Jahre oder unbefristet?
Kündigungsfrist für Mieter oder auch Vermieter?
Muss gerichtlich gekündigt werden? Bzw. Was kann der Vermieter machen wenn ich nach den 3 Jahren nicht ausziehe?
Zudem ist der Vertrag nicht vergebührt also wurde mir die Wohnung auch schwarz vermietet! Wie sieht es da aus?
Würde mich freuen wenn man mir etwas helfen könnte!
Vielen Dank Tom