Alter Mietvertrag und nicht vergebührt!

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
cyro
Beiträge: 2
Registriert: 23.04.2012, 15:08

Alter Mietvertrag und nicht vergebührt!

Beitrag von cyro » 23.04.2012, 15:25

Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit meinem Mietvertrag!

Und zwar habe ich den 2010 abgeschlossen wobei es sich um einen alten Vertag handelt der scheinbar auch noch falsch ausgefüllt wurde!

§2. Mietzeit

1. Das Mietverhältnis beginnt am 15.04.2010 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann unter Einhaltung einer einmonatigen - vierteljählichen - halbjährigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats - gerichtlich aufgekündigt werden.

oder

2. Das Mietverhältnis beginnt am 15.04.2010 und wird auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen und endet daher am 15.04.2013, ohne daß es einer weiteren Aufkündigung bedarf.


Die unterstrichen Wörter sind bei mir durchgestrichen!

Ich frage mich jetzt nur was richtig ist?

Mietdauer: 3 Jahre oder unbefristet?
Kündigungsfrist für Mieter oder auch Vermieter?
Muss gerichtlich gekündigt werden? Bzw. Was kann der Vermieter machen wenn ich nach den 3 Jahren nicht ausziehe?

Zudem ist der Vertrag nicht vergebührt also wurde mir die Wohnung auch schwarz vermietet! Wie sieht es da aus?

Würde mich freuen wenn man mir etwas helfen könnte!

Vielen Dank Tom



MG
Beiträge: 1501
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 24.04.2012, 12:52

Unklare Regelungen gehen zu Lasten desjenigen, der die Urkunde verfasst. Man wird aber auch die Frage stellen müssen, was wollten Sie denn vereinbaren? Befristet oder unbefristet?

Was die Vergebührung betrifft, so ändert das nichts an der Gültigkeit der Vereinbarung.

Wurde von Ihnen ein Betrag für die Vertragsvergebührung (1% von der 36fachen Miete samt BK) eingehoben?

mfG
RA Michael Gruner

cyro
Beiträge: 2
Registriert: 23.04.2012, 15:08

Beitrag von cyro » 24.04.2012, 16:30

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort!
Wurde von Ihnen ein Betrag für die Vertragsvergebührung (1% von der 36fachen Miete samt BK) eingehoben?
Nein! Aussage des Vermieters "muss ich nicht, kann ich auch ohne"
In Folge dessen stellte sich dann heraus das wegen der fehlenden
Vergebührung ich keinen Anspruch auf Mietbeihilfe habe!
Unklare Regelungen gehen zu Lasten desjenigen, der die Urkunde verfasst. Man wird aber auch die Frage stellen müssen, was wollten Sie denn vereinbaren? Befristet oder unbefristet?
Verfasst bzw ausgefüllt habe ich den Vertrag im beisein des Vermieters und unter Vorlage des Vertrages vom Vormieter!
Somit stellt sich jetzt die Frage zu wessen Last die Unklarheiten gehen?
Mündlich wurde auf jedenfall ein 3 Jahres Vertrag ausgehandelt!

Mein Hauptaugenmerkt bezieht sich allerdings auf die Kündigungsfrist!
Was trifft jetzt wirklich bei einem 3 Jahres Vertrag sowohl für den Mieter wie auch Vermieter zu?

Kann ja nicht sein des wenn ich einen 3 Jahres Vertrag habe er mich nach 2 Jahren mit einer Kündigungsfrist von einem Monat fristgerecht kündigt!


MfG
Thomas

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 113 Gäste