Liebes Forum,
würde euch gerne um eure Mithilfe bitten.
Ich bin vor zwei Jahren in eine Mietwohnung eingezogen. Ich habe die Küche als Kaution aufgestellt. Dies wurde auch im Mietvertrag festgehalten.
Monatsmiete waren 622,50 €, somit die Kaution (3 MM) 1.867,50 €.
Küche hat neu etwa 2.200 € gekostet.
Jetzt werde ich die Wohnung kündigen. Nun meine Frage, welchen Anspruch habe ich?
Nach zwei Jahren hat die Küche den Wert nicht mehr, würde sagen, 1.400 bis 1.500 €. Kann dies die Kaution beeinflussen?
Wie lange darf sich der Vermieter Zeit lassen mit dem überweisen?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
lg,
Andreas
Küche als Kaution
Wenn der Küchenanschaffungspreis als Kaution gewidmet wurde oder ein fixer Betrag (auch wenn die Küche dann teuerer war) , dann steht Ihnen der Kaufpreis bzw. der vereinbarte Betrag auch ungemindert (so keine Abzüge wegen Schäden ezc. erfolgen dürfen) zu.
Klarheit hat man aber nur, wenn man die Veeeinbarung, die sie getroffen haben, sieht.
Der Vermeiter ist verpflichtet, ohne Verzug nach Prüfungd es Zustandes der Wohnung auszuzahlen. Es gibt keine fixe Frist, aber 14 tage sind jedenfalls lange genug.
mfG
RA Michael Gruner
Klarheit hat man aber nur, wenn man die Veeeinbarung, die sie getroffen haben, sieht.
Der Vermeiter ist verpflichtet, ohne Verzug nach Prüfungd es Zustandes der Wohnung auszuzahlen. Es gibt keine fixe Frist, aber 14 tage sind jedenfalls lange genug.
mfG
RA Michael Gruner
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