"einquartierung" im mietvertrag verboten
Verfasst: 01.04.2012, 16:42
liebe forumsmitglieder!
habe folgende frage:
in meinem mietvertrag (unbefristet) steht, dass es mir nicht erlaubt ist, dass ich jemanden bei mir einquartiere.
meine frage: darf nun mein lebenspartern bei mir übernachten oder nicht? wir handhaben das so, dass wir einmal eine woche in meiner wohnung sind und dann die andere wieder bei ihm schlafen.
darf man das verbieten? oder bezieht sich das "einquartieren" auf menschen die keinen ordentlichen wohnsitz haben?
wohne jetzt schon 6 monate in der wohnung ... habe bis jetzt vom vermieter auch keine aufforderung zur bezahlung der vergebührungskosten des mietvertrages bekommen ... es gibt weder eine vertragliche noch eine mündliche vereinbarung über die bezahlung der kosten an das finanzamt. kann es sein, dass er die vermietung nicht gemeldet hat und wenn ja, bekommen ich dann schwierigkeite ... der mietvertrag wurde ohne notar gemacht ...
wäre dankbar über eine antwort!
lg pezzi
habe folgende frage:
in meinem mietvertrag (unbefristet) steht, dass es mir nicht erlaubt ist, dass ich jemanden bei mir einquartiere.
meine frage: darf nun mein lebenspartern bei mir übernachten oder nicht? wir handhaben das so, dass wir einmal eine woche in meiner wohnung sind und dann die andere wieder bei ihm schlafen.
darf man das verbieten? oder bezieht sich das "einquartieren" auf menschen die keinen ordentlichen wohnsitz haben?
wohne jetzt schon 6 monate in der wohnung ... habe bis jetzt vom vermieter auch keine aufforderung zur bezahlung der vergebührungskosten des mietvertrages bekommen ... es gibt weder eine vertragliche noch eine mündliche vereinbarung über die bezahlung der kosten an das finanzamt. kann es sein, dass er die vermietung nicht gemeldet hat und wenn ja, bekommen ich dann schwierigkeite ... der mietvertrag wurde ohne notar gemacht ...
wäre dankbar über eine antwort!
lg pezzi