Mietminderung Wiener Wohnen aufgrund inaktivität?

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Fusi
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Mietminderung Wiener Wohnen aufgrund inaktivität?

Beitrag von Fusi » 14.03.2012, 19:56

Hallo!

Folgender Sachverhalt:
Die Mieterin über mir macht pausenlos Lärm. Zum einen hat sie 3 Hunde, keine kleinen zärtlichen sondern ordentliche Lackln, welche für sich schon genügend Lärm machen nahezu rund um die Uhr, weiters macht sie selbst viel Lärm (lautes Reden, andauernde "bumper" Geräusche, sexualleben -.-, usw).

Da dies eine Gemeindewohnung von Wiener Wohnen ist sehe ich den Vermieter dafür zuständig sich um die Einhaltung der Hausordnungen zu kümmern.

Ich habe nun schon zig male bei Wiener Wohnen angerufen, ich werde aber permanent nur vertröstest und überhaupt nicht informiert was denn nun Stand der Dinge ist.

Ich weiß die Polizei könnte ich auch noch permanent anrufen, dies ändert für mich aber nichts daran dass sich Wiener Wohnen darum zu kümmern hat.

Meine Frage ist nun, aufgrund der nun schon lange andauernden Untätigkeit von Wiener Wohnen, ob ich nun einfach einen Teil der Miete zurück halten kann?

Vielen Dank im Voraus!



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 16.03.2012, 01:39

Das Gesetz verwendet die relativ unklaren Worte, dass "der Mieter für die Dauer und in dem Ausmaß der Unbrauchbarkeit des Mietgegenstandes von der Entrichtung des Mietzinses befreit ist".

Mietzinsminderung soll man eher als Druckmittel verwenden und dem Vermieter unter Ausführung der Begründung schriftlich mitteilen.

Für Lärmbelästigungen sind 25% Abzug die Obergrenze, meistens aber niedriger, z.B. 5% bei langwierigen Bauarbeiten.

"Wiener Wohnen" betreut ca. 200.000 Sozialwohnungen im Sinne von billig, d.h. man erspart sich finanziell wahrscheinlich eher wenig und wenn der Vermieter die Mietzinsminderung nicht akzeptiert, wird es für den Mieter schwierig wie er weiter vorgehen soll. Der Vermieter hat jedenfalls für wohnliche Verhältnisse zu sorgen und Störungen zu unterbinden.

Ein nach eigenem Gutdünken verminderter Mietzins kann allerdings zu einer Räumungsklage führen, also: den normalen Mietzins ausdrücklich unter Vorbehalt "rechtlicher Schritte" weiter einzahlen.

Sie können sich zur Beruhigung des Gemüts an die für Ihren Bezirk zuständige Schlichtungsstelle wenden oder es aber auch mit einer Besitzstörungsklage gegen den unruhigen Mieter versuchen:

Irgendwie brauchbare Tonaufnahmen vom Lärm machen, Ohrenzeugen suchen, die einem behilflich sein würden und beim wöchentlichen Amtstag am Bezirksgericht mündlich die Klage zu Protokoll geben, kostet halt Gerichtsgebühren, es besteht aber kein Anwaltszwang, der Richter hilft einem sogar beim Prozess.

Alles natürlich eine ziemliche Action und Nervensache, klar, aber Gerichtsbriefe mag niemand im Postkastl und lästige Anwälte am Hals erst recht nicht.

Allerdings: Gerichtsprozesse verbessern die zwischenmenschliche Stimmung nur selten...

Krawall ist außerdem eine eigene Form von Umweltverschmutzung, wo auch die Richter machtlos sind. Da braucht es wohl eher Sozialarbeiter und Verhaltensforscher und viel Diplomatie und Einfühlungsvermögen.

Die Hauptstadt von Österreich müsste sowieso eigentlich "Klagenfurt" heißen, alle Bezirksgerichte schließen und preisgünstige "Klagemauern" in jedem Dorf aufstellen...

Aber wie sagte schon Josef Weinheber "War net Wean, wenn net durt, wo ka G'frett is nit ans wur't"


In der Ruhe liegt die Kraft!

Hank, 8) 8) 8) 8)

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