Hallo,
ich habe folgende Frage:
Und zwar möchte ich eine zum jetztigen Zeitpunkt unbefristet Vermietete Wohnung kaufen. Da ich diese aber selbst bewohnen möchte stellt sich für mich die Frage ob ich aus diesen Mietverhältnis irgendwie rauskomme, mal ausgenommen einer Einvernehmlichen Beendigung des Mietverhältnisses.
Freu mich auf Antworten
Gruß
Mietverhältnis beenden
Hängt beim komplizierten Mietrecht immer auch vom Anwendungstyp der Wohnung ab. Bei MRG-Vollanwendung wird der Eigenbedarf sehr streng geprüft, da müsste Ihnen also Obdachlosigkeit drohen oder ein sonstiger wichtiger Grund (z.B. körperliches Gebrechen) vorliegen, außerdem werden die Interessen gegeneinander abgewogen, und nur wenn Ihre Interessen schwerer wiegen, wird das Gericht der Kündigung + Ersatzbeschaffung stattgeben.
Bei vermieteten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern, die nicht im Anwendungsbereich des MRG liegen kann Eigenbedarf als Kündigungsgrund frühestens erst nach 10 Jahren ab Erwerb geltend gemacht werden, wo zwar auch eine Dringlichkeitsprüfung durchgeführt wird, aber eine Interessensabwägung entfällt.
Hank,
Bei vermieteten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern, die nicht im Anwendungsbereich des MRG liegen kann Eigenbedarf als Kündigungsgrund frühestens erst nach 10 Jahren ab Erwerb geltend gemacht werden, wo zwar auch eine Dringlichkeitsprüfung durchgeführt wird, aber eine Interessensabwägung entfällt.
Hank,
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