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Kaputter Wandlüfter im WC - wer zahlt?
Verfasst: 15.02.2012, 14:11
von Mark Lewins
Wir haben vor 6 Jahren eine Neubau-Genossenschaftswohnung bezogen, bei welcher im WC ein Wandlüfter montiert war. Nunmehr ist dieser kaputt gegangen (Ursache unbekannt). Wir haben exakt das selbe Gerät um 130 Euro nachgekauft. Müssen wir diese Kosten tragen, oder können wir diese von der Hausverwaltung der Genossenschaft rückfordern?
Danke!
Verfasst: 18.02.2012, 18:18
von Hank
Nein, Verschleiß durch eigenen Gebrauch im Mietgegenstand muss man selber zahlen, außer der defekte Lüfter hätte Auswirkungen auf die allgemeinen Teile des Hauses oder würde andere Mieter in ihrer Wohnqualität oder Gesundheit beeinträchtigen.
Verfasst: 06.07.2012, 18:35
von Silviane
Hi!
Ist eine kaputte Dichtung eines Zuflussrohres für einen Geschirrspüler auch "Verschleiß durch eigenen Gebrauch im Mietgegenstand"?
LG
Silviane