Moderinisierung Haus - Handwerker in die Wohung lassen?
Verfasst: 13.02.2012, 08:44
Guten Tag,
das Haus in dem meine Mietwohnung liegt, soll modernisiert werden. Deswegen ist auch allen Mietern mit spätestens 31.05.12 gekündigt.
Die Bauarbeiten haben bereits begonnen, zwei Wohnungen auf meinem Gang werden derzeit saniert, was mit erheblichem Lärm und Dreck verbunden ist.
Es kommt vor, dass Handwerker an meiner Türe klingeln und den Schlüssel für meine Toilette fordern (für Arbeiten an den Wasserleitungen bzw. um neue Leitungen zu verlegen). Die Toilette befindet sich auf dem Gang, gleich neben meiner Wohnungstüre (die Benutzung erfolgt nur durch meine Wohnung). Während der Arbeiten bleibt die Toilette für mich benutzbar, aber ich muss quasi zuerst den Handwerker verscheuchen um gehen zu können. Davon, wie es nach den Arbeiten auf meiner Toilette aussieht, fang ich jetzt mal gar nicht an...
Meine Frage ist, ob ich diesen Zustand hinnehmen muss. Die Wohung ist ja bereits gekündigt (s.o.), aber habe ich bis dahin nicht ein Anrecht auf uneingeschränkte Benutzbarbeit meiner Wohnung? Die Bauarbeiten an meiner Toilette empfinde ich als große Einschränkung...
Für eine rechtliche Einschätzung dieser Situation wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße,
Mario
das Haus in dem meine Mietwohnung liegt, soll modernisiert werden. Deswegen ist auch allen Mietern mit spätestens 31.05.12 gekündigt.
Die Bauarbeiten haben bereits begonnen, zwei Wohnungen auf meinem Gang werden derzeit saniert, was mit erheblichem Lärm und Dreck verbunden ist.
Es kommt vor, dass Handwerker an meiner Türe klingeln und den Schlüssel für meine Toilette fordern (für Arbeiten an den Wasserleitungen bzw. um neue Leitungen zu verlegen). Die Toilette befindet sich auf dem Gang, gleich neben meiner Wohnungstüre (die Benutzung erfolgt nur durch meine Wohnung). Während der Arbeiten bleibt die Toilette für mich benutzbar, aber ich muss quasi zuerst den Handwerker verscheuchen um gehen zu können. Davon, wie es nach den Arbeiten auf meiner Toilette aussieht, fang ich jetzt mal gar nicht an...
Meine Frage ist, ob ich diesen Zustand hinnehmen muss. Die Wohung ist ja bereits gekündigt (s.o.), aber habe ich bis dahin nicht ein Anrecht auf uneingeschränkte Benutzbarbeit meiner Wohnung? Die Bauarbeiten an meiner Toilette empfinde ich als große Einschränkung...
Für eine rechtliche Einschätzung dieser Situation wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße,
Mario