Kaution - natürliche Abnutzung?

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marlas
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Kaution - natürliche Abnutzung?

Beitrag von marlas » 11.02.2012, 19:20

Hallo liebes Forum!

Ich bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

Wohnung wurde von uns am 01.09.2011 übergeben, sowohl der Vermieter als auch die neuen Mieter waren bei der Übergabe dabei und Mängel wurden keine gefunden.
Der Vermieter teilte uns mit er würde die Kaution in den nächsten Tagen überweisen.

Die nächsten Tage, Wochen und Monate brachten aber keine Kaution sondern immer mehr neu entdeckte Mängel (Übergabeprotokoll hatten wir blöderweise keines)

Unter anderem:
- Haarriss im Plastikgriff der Kühlschranktüre
- Defekte im Keramikwaschbecken (kleine braune Punkte)
- Wohnung nicht ausgemalen
- Rahmen der Fenster nicht zufriedenstellend geputzt

Der Vermieter will nun folgendes: Die Kühlschranktüre austauschen lassen (Kühlschrank ist über 10 Jahre alt) Kostenpunkt 180€, Waschbecken austauschen lassen (über 35 Jahre alt) Kostenpunkt 280€.
Für das Ausmalen der Wohnung haben wir über die Jahre einen extra Betrag gezahlt bzw. in die Miete einfliessen lassen damit die gesamte Wohnung alle zehn Jahre ausgemalen werden kann. Leider haben wir diesen Punkt nicht im Mietvertrag festgehalten und der Vermieter erinnert sich an nichts, ist aber bereit 30% der Kosten für das Ausmalen zu übernehmen.

Meine Fragen zu dem Ganzen:
Fallen die aufgezählten Dinge wie Riss im Griff der Kühlschranktüre (Ermüdungsbruch?) unter natürliche Abnutzung?
Weiters würde ich gerne wissen, ob man den Zeitwert oder den Neuwert der Dinge zahlen muss? Beispiel unter anderem: ein Telefon mit Wählscheibe scheint zu fehlen... Muss ich einen neuen Apparat kaufen?
Wie lange darf der Vermieter die Kaution (mittlerweile ist ein Teilbereich zurückgezahlt) einbehalten bzw. darf er sie einfach behalten ohne die Mängel zu beheben? Ich befürchte nämlich der VM will sich auf unsere Kosten bereichern und nichts an den angeführten Mängeln ausbessern :/

Vielen Dank im voraus!

MfG



Hank
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Beitrag von Hank » 12.02.2012, 01:25

Mit der heutigen Technik ist es leicht, die Wohnung vor Übergabe an allen wichtigen Stellen abzufilmen...

Die Kaution ist nur für Mietzinsrückstände und Beschädigungen, die über die gewöhnliche Nutzung hinausgehen, weil für was zahlt man sonst Miete?

Die genannten Mängel sind ganz normaler Verschleiß, ausmalen muss man nach einem OGH-Urteil im Prinzip auch nicht mehr.

Der Vermieter hat unverzüglich die Kaution nach Beendigung des MV zurückzustellen, außer es gibt berechtigte Forderungen. Der Vermieter muss jedenfalls die Wohnung in ortsüblich brauchbarem Zustand erhalten, wird sich also zeigen, was Ihre Nachfolger von einer abgewohnten Bude und der entsprechenden Miete halten...

Versteckte Schäden kann der Vermieter ein Jahr lang noch geltend machen. Schaden ist immer so zu ersetzen, dass alles wieder in den vorherigen Stand versetzt werden muss, und wenn das nicht möglich ist, muss der Schätzwert gezahlt werden. Schäden müssen auch immer bewiesen werden, d.h. im Zweifel ist der Schaden ohne Verschulden entstanden.

Wenn der Vermieter die Kaution nicht herausrücken will, muss man als Mieter bei der örtlichen Schlichtungsstelle eine Lösung herbeizuführen versuchen.

Außerdem ist das Mietrecht ein Wahnsinn, ewig lange Paragraphen, x-Ausnahmen, ständig neue OGH-Urteile.... Sie können ja mit Ihren Unterlagen einmal bei der AK nachfragen.

marlas
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Beitrag von marlas » 12.02.2012, 10:14

Vielen Dank für die Antwort!
Mit der heutigen Technik ist es leicht, die Wohnung vor Übergabe an allen wichtigen Stellen abzufilmen...
Die Mängel sind auch fotografiert worden.

Auch in meinen Augen fallen die Mängel unter normalen Verschleiss bzw. waren auch schon vor unserem Einzug so (Kermikdefekte).
Aber der Vermieter sieht das anders, er meinte wir hätten alles mutwillig zerstört.
Außerdem ist das Mietrecht ein Wahnsinn, ewig lange Paragraphen, x-Ausnahmen, ständig neue OGH-Urteile....
Genau DAS ist derzeit mein Problem, wie kann ich meinem Vermieter klar machen, dass die Mängel unter natürliche Abnutzung fallen? Ist im Mietrecht natürliche Abnutzung definiert? Worauf kann ich mich beziehen?

Ansonsten werde ich mich wirklich einmal an die AK wenden.

Vielen Dank nochmal!

Stefan Gavornik
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Beitrag von Stefan Gavornik » 14.04.2012, 04:45

Da mir das Thema richtig scheint füge ich ein paar Fragen hinzu:

Ich wohne seit 4-5 Jahren nun in meiner fast 50m² gepfuschten Wohnung.

Nun sind hier einigen Sachen vor denen ich Angst habe das die mir eingefordert werden könnten, wobei ich das nicht einsehe, hier eine Liste:

- Fast alle Wände haben Wasserschäden, undichte Dachwohnung scheinbar, denke aber das ist unmöglich einzufordern, darüber fluchen alle Mieter in diesem Haus?

- Löcher in den Wänden, ich habe in einer psychischen Tiefstphase des öfteren gegen die Wände geschlagen, eine normale Altbau Wand und es wäre nicht so, unsere bestehen aber aus Riegibs. Müssen wir dafür aufkommen?

- Der Geschirrspüler geht ,laut Aussage meines Vormieters (der dies sicher bestätigen würde, sollange er nicht in Gefahr kommt dadurch), seit er ihn benutzt schon nicht mehr wirklich, seit 1 Jahr geht er überhaupt nicht mehr.

- Kühlschank: Die gefriertür ist kaputt (Plastik) im Kühlschrank.

Hank
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Beitrag von Hank » 14.04.2012, 19:43

Die Kaution kann an sich nur für mutwillige Schäden (Rigips!) und unverhältnismäßige Abnützung einbehalten werden, bei Geschirrspüler, Kühlschrank und auch bei Wänden und Fenstern muss an sich der Vermieter schauen, dass das immer in Ordnung ist, hängt aber wieder davon ab, was im Mietvertrag ausgemacht ist, ob das Mietrechtgesetz überhaupt zur Anwendung, meistens versuchen die Vermieter nämlich die Erhaltungskosten auf die Mieter abzuwälzen. Mietrecht ist eine sehr komplexe Materie...

Im Streitfall kann man sich an die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten wenden bzw. vielleicht an die AK.

selina
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Beitrag von selina » 14.04.2012, 20:25

Vorallem hat aber auch der Mieter die Verpflichtung den Vermieter über div. Defekte zu informieren und Schadensbehebung zu reklamieren.

Auch zur eigenen Kostenersparnis.
Ein nicht schließbares Kühlfach im Kühlschrank zieht enorme Stromkosten nach sich.
Wenn ein Geschirrspüler mitvermietet wurde, hat dieser auch zu funktionieren, ist ja quasi Teil der Miete.

Andererseits finde ich die Frage, ob mutwillig beschädigte Rigipswände vom Vermieter repariert werden müssen schon ziemlich frech.

Stefan Gavornik
Beiträge: 4
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Beitrag von Stefan Gavornik » 15.04.2012, 15:45

selina hat geschrieben:Vorallem hat aber auch der Mieter die Verpflichtung den Vermieter über div. Defekte zu informieren und Schadensbehebung zu reklamieren.

Auch zur eigenen Kostenersparnis.
Ein nicht schließbares Kühlfach im Kühlschrank zieht enorme Stromkosten nach sich.
Wenn ein Geschirrspüler mitvermietet wurde, hat dieser auch zu funktionieren, ist ja quasi Teil der Miete.

Andererseits finde ich die Frage, ob mutwillig beschädigte Rigipswände vom Vermieter repariert werden müssen schon ziemlich frech.
Das heisst ich melde meinem Vermieter das ich für den Kühlschrank ein Ersatzteil benötige und der Geschirrspüler von einem Techniker angesehen wird?

Ich fand schon eine Frechheit festzustellen das 90% unserer Wände Riegips sind, das erste mal wie ich zuschlagte dachte ich, das wird mir weh tun. Wärmedämmung is auch ein Witz.

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