Reparaturzahlungen Eigentumshaus

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marvin1
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Reparaturzahlungen Eigentumshaus

Beitrag von marvin1 » 30.01.2012, 22:16

Guten Abend !

Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Wohnhaus mit insgesamt 16 anderen Wohnungseigentümern.
Ich habe die Wohnung vor 5 Jahren auf eigene Kosten komplett saniert. Im Zuge der Sanierung auch die Gas- und Stromleitungen erneuert, da ich der Meinung war, dass alles, was hinter meiner Wohnungstüre stattfindet, auf eigene Kosten zu machen ist.
In der letzten Jahresabrechnung des Hauses, die von der Hausverwaltung vorgelegt wurd, waren 2 Rechnungen für die Erneuerung der Gasleitung in 2 Wohnungen enthalten (jeweils ca. 3000€).
Auf meine Nachfrage hin wurde mir mitgeteilt, dass alles, was in der Wand drinnen ist, der Hausgemeinschaft zuzuordnen ist.
Konkret ist die Situation so, dass vom Gaswerk Undichtheiten an der Gasleitung festgestellt wurden (Leitungsstück nach dem Gaszähler). Um nicht die Grundsubstanz des gesamten Gebäudes zu gefährden hätte es meiner Meinung nach genügt, einfach die Leitung nach dem Gaszähler abzusperren. Es wurden jedoch die Leitungen, ausgehend vom Gaszähler in der jeweiligen Zählernische am Gang bis hin zur Gastherme in den beiden Wohnungen verlegt. Auf der Rechnung des Installateurs wurde beispielsweise die Demontage sowie Widermontage von privaten Küchenkastln usw. angeführt.

Kann mir jemand eine zuverlässige Auskunft geben, ob die Erneuerung der Gasleitung zur jeweiligen Wohnung vom Eigentümer oder von der Eigentümergemeinschaft zu bezahlen ist?

Danke,
Marv



MG
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Beitrag von MG » 01.02.2012, 08:23

Zuerst muss man auch hier den Wohnungseigentumsvertrag einsehen, ob dort Regelungen zur Erhaltung enthalten sind.

MG
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Beitrag von MG » 01.02.2012, 08:23

Zuerst muss man auch hier den Wohnungseigentumsvertrag einsehen, ob dort Regelungen zur Erhaltung enthalten sind.

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