Tiefgarge Miete Lagerung von Fahrradträger?
Verfasst: 12.01.2012, 21:27
Grüß Gott zusammen,
ich habe ein Frage bezüglich Mietrecht, bzw. Rechte des Vermieters bezüglich Lagerung diverser Sachen auf dem Tiefgaragenplatz.
Ich habe eine Mietwohnung mit einem Tiefgaragenplatz. Auf diesem Platz habe ich hinter dem Auto immer meinen Fahrradträger (Huckepack Träger fürs Fzg) und eine Kiste mit Putzlappen liegen. Diese Gegenstände stören keinen, diese stehen hinter dem Fahrzeug an der Wand.
Jetzt hat der Vermieter (Gemeinnützige Genossenschaft) ohne Vorankündigung und ohne Nachricht an mich alle Dinge entfernt.
Darf man sowas? Ich soll mir die Dinge jetzt bei Ihm abholen und darf diese nicht mehr dort lagern. Man kann doch nicht einfach Sachen ohne mir Bescheid zu geben entwenden?
Was meint ihr dazu?
ich habe ein Frage bezüglich Mietrecht, bzw. Rechte des Vermieters bezüglich Lagerung diverser Sachen auf dem Tiefgaragenplatz.
Ich habe eine Mietwohnung mit einem Tiefgaragenplatz. Auf diesem Platz habe ich hinter dem Auto immer meinen Fahrradträger (Huckepack Träger fürs Fzg) und eine Kiste mit Putzlappen liegen. Diese Gegenstände stören keinen, diese stehen hinter dem Fahrzeug an der Wand.
Jetzt hat der Vermieter (Gemeinnützige Genossenschaft) ohne Vorankündigung und ohne Nachricht an mich alle Dinge entfernt.
Darf man sowas? Ich soll mir die Dinge jetzt bei Ihm abholen und darf diese nicht mehr dort lagern. Man kann doch nicht einfach Sachen ohne mir Bescheid zu geben entwenden?
Was meint ihr dazu?