Tiefgarge Miete Lagerung von Fahrradträger?

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Martin Ranzmaier1
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Tiefgarge Miete Lagerung von Fahrradträger?

Beitrag von Martin Ranzmaier1 » 12.01.2012, 21:27

Grüß Gott zusammen,

ich habe ein Frage bezüglich Mietrecht, bzw. Rechte des Vermieters bezüglich Lagerung diverser Sachen auf dem Tiefgaragenplatz.

Ich habe eine Mietwohnung mit einem Tiefgaragenplatz. Auf diesem Platz habe ich hinter dem Auto immer meinen Fahrradträger (Huckepack Träger fürs Fzg) und eine Kiste mit Putzlappen liegen. Diese Gegenstände stören keinen, diese stehen hinter dem Fahrzeug an der Wand.
Jetzt hat der Vermieter (Gemeinnützige Genossenschaft) ohne Vorankündigung und ohne Nachricht an mich alle Dinge entfernt.

Darf man sowas? Ich soll mir die Dinge jetzt bei Ihm abholen und darf diese nicht mehr dort lagern. Man kann doch nicht einfach Sachen ohne mir Bescheid zu geben entwenden?
Was meint ihr dazu?



Hank
Beiträge: 1452
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 15.01.2012, 03:11

Wenn Ihnen durch die unangekündigte Entfernung Ihrer Gegenstände ein Schade entstanden sein sollte, den Sie allerdings zu beweisen hätten, so wird diese Nacht- und Nebelaktion dem Vermieter ziemlich wahrscheinlich als Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

Man müsste weiters in der Haus- und Benützungsordnung nachsehen wie die Dinge geregelt sind. Nicht selten liegen feuer- und baupolizeiliche Erwägungen vor, denn im Fall des Falles soll nämlich die Versicherung den Schaden bezahlen und keine Möglichkeit zu einer billigen Ausrede haben.

Hank 8) 8) 8) 8)

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