Maklerprovision bei Pauschalmiete
Verfasst: 04.01.2012, 13:28
Hallo ans Forum, ich habe eine Frage zur Berechnung der Maklerprovision, wenn es sich um eine Pauschalmiete handelt (im konkreten Fall beinhaltet diese Betriebskosten, Heizung und Ust).
Nach der Immomakler-VO darf Ust ja nicht berücksichtigt werden bei der Berechnung der Provision.
Wenn die Betriebskosten, etc. nicht aufgeschlüsselt werden, könnten man ja dennoch 10% USt von der Pauschalmiete abziehen und davon die Provision berechnen. Wie ist es aber mit dem Umstand, dass Heizungskosten ebenso inkludiert sind (es handelt sich nicht um eine mietzinsgeschützte Wohnung), darauf entfallen aber soviel ich weiß 20% USt (wenn ich korrekt recherchiert habe).
Wäre die Folgerung daraus, wenn keine Aufschlüsslung, da pauschal, dann ist Basis der Provision die gesamte Bruttomiete (also auch inkl. Ust)?
Ich hoffe, jemand weiß dazu Antwort, ob es für Pauschalmiete etwa eine Ausnahme gibt, die sich aus der Schlussfolgerung des Nicht-Aufschlüsselns ergibt. Für mich ist da irgendwie Raum für Interpretation des VO-Textes.
Danke im voraus
Melanie
Nach der Immomakler-VO darf Ust ja nicht berücksichtigt werden bei der Berechnung der Provision.
Wenn die Betriebskosten, etc. nicht aufgeschlüsselt werden, könnten man ja dennoch 10% USt von der Pauschalmiete abziehen und davon die Provision berechnen. Wie ist es aber mit dem Umstand, dass Heizungskosten ebenso inkludiert sind (es handelt sich nicht um eine mietzinsgeschützte Wohnung), darauf entfallen aber soviel ich weiß 20% USt (wenn ich korrekt recherchiert habe).
Wäre die Folgerung daraus, wenn keine Aufschlüsslung, da pauschal, dann ist Basis der Provision die gesamte Bruttomiete (also auch inkl. Ust)?
Ich hoffe, jemand weiß dazu Antwort, ob es für Pauschalmiete etwa eine Ausnahme gibt, die sich aus der Schlussfolgerung des Nicht-Aufschlüsselns ergibt. Für mich ist da irgendwie Raum für Interpretation des VO-Textes.
Danke im voraus
Melanie