Maklerprovision bei Pauschalmiete

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melanie
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Maklerprovision bei Pauschalmiete

Beitrag von melanie » 04.01.2012, 13:28

Hallo ans Forum, ich habe eine Frage zur Berechnung der Maklerprovision, wenn es sich um eine Pauschalmiete handelt (im konkreten Fall beinhaltet diese Betriebskosten, Heizung und Ust).
Nach der Immomakler-VO darf Ust ja nicht berücksichtigt werden bei der Berechnung der Provision.
Wenn die Betriebskosten, etc. nicht aufgeschlüsselt werden, könnten man ja dennoch 10% USt von der Pauschalmiete abziehen und davon die Provision berechnen. Wie ist es aber mit dem Umstand, dass Heizungskosten ebenso inkludiert sind (es handelt sich nicht um eine mietzinsgeschützte Wohnung), darauf entfallen aber soviel ich weiß 20% USt (wenn ich korrekt recherchiert habe).
Wäre die Folgerung daraus, wenn keine Aufschlüsslung, da pauschal, dann ist Basis der Provision die gesamte Bruttomiete (also auch inkl. Ust)?

Ich hoffe, jemand weiß dazu Antwort, ob es für Pauschalmiete etwa eine Ausnahme gibt, die sich aus der Schlussfolgerung des Nicht-Aufschlüsselns ergibt. Für mich ist da irgendwie Raum für Interpretation des VO-Textes.

Danke im voraus
Melanie



selina
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Beitrag von selina » 05.01.2012, 20:54

Mietrechtsgesetz:

§ 24. (1) Der Bruttomietzins besteht aus dem Haupt- oder Untermietzins, dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Betriebskosten und den von der Liegenschaft zu entrichtenden laufenden öffentlichen Abgaben, dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil für allfällige besondere Aufwendungen und dem Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige Leistungen, die der Vermieter über die Überlassung des Mietgegenstandes hinaus erbringt. Die zu entrichtende Umsatzsteuer ist nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Zu den Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen gehören insbesondere auch Maschinen und Geräte und sonstige Betriebsmittel sowie Organisationsmittel jeder Art. Eine zeitlich befristete Mietzinsreduktion oder Mietzinsfreistellung bleibt unberücksichtigt.

(2) Bei der Berechnung der Provision oder der sonstigen Vergütung für die Vermittlung von Mietverhältnissen an einer Wohnung, für die nach den mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf, sind die Heizkosten nicht in den Bruttomietzins einzurechnen.

selina
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Beitrag von selina » 05.01.2012, 21:07

Ergänzung:

Für die Berechnung der Maklerprovision ist die USt in Höhe von 10 % von der Bruttomiete herauszurechnen (Bruttomiete /110). Die Maklerprovision unterliegt dann selbstverständlich wieder der USt.

Die Höhe der USt in Höhe von 20% für Heikosten ist korrekt, wird allerdings erst bei der BK-Abrechnung schlagend.

Für Wohnungen deren Mietzins frei vereinbart werden kann ist daher die Bruttomonatsmiete (inkl. BK vermindert um 10 % Ust) zur Berechnung der Maklerprovision heranzuziehen.

melanie
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Beitrag von melanie » 09.01.2012, 10:55

Hallo selina, danke für deine Antwort...zur Ergänzung zu meinem oben beschriebenen Fall, noch eine kurze Frage zum Verständnis, die Heizkosten werden vom Vermieter nicht betragsmäßig beziffert, da er seine Tischlereiabfälle zum Heizen verwendet, d.h. man kann sie nicht herausrechnen von der Pauschalmiete und es gibt auch keine Betriebskostenabrechnung, die Bruttomiete wäre demnach Miete+BK+Heizung, ein Pauschalbetrag ohne betragsmäßiger Aufschlüsselung der jeweiligen Kosten. Dann einfach diese Bruttomiete abzgl. 10 Ust als Basis für die Maklerprovision heranziehen?

Danke
Melanie

selina
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Beitrag von selina » 10.01.2012, 23:27

Ist mMn korrekt, allerdings ist die so errechnete Maklerprovision netto und unterliegt wiederum der USt.

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